Laut Föderalgesetz vom 5. April 2013 N 44-FS „Über das Vertragssystem im Bereich Einkäufe von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen für die Versorgung der staatlichen und kommunale Bedürfnisse“ darf die Regierung der Russischen Föderation Beschränkungen auf Einkäufe für die staatlichen und kommunalen Bedürfnisse einführen. Dies soll dem Schutz des russischen Binnenmarktes, der Entwicklung der nationalen Wirtschaft und Unterstützung russischer Hersteller dienen.
Nach der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 22.08.2016 Nr. 832 wurde eine Liste der ausländischen Lebensmittel, die für staatliche und kommunale Einkäufe beschränkt eingekauft werden bzw. für Einkäufe ausgeschlossen sind, bestimmt. Die Liste enthält Fisch, Salz, Rind-, Kalb- und Schweinefleisch, Geflügel, Milch und Milchprodukte, Zucker und andere Lebensmittel.
Die Verordnung bestimmt, dass alle Bewerbungen von ausländischen Verkäufern für staatliche und kommunale Einkäufe für Lebensmittel aus der Liste ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme ist für Verkäufer aus Staaten, die Mitglieder der Euroasiatischen Wirtschaftsunion sind, vorgesehen. Dabei müssen aber mindestens zwei Bewerbungen der Lieferanten vorliegen, die gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Bewerbungen enthalten Angebote für die Lieferung des Lebensmittels aus der Liste, der in einem Staat mit Mitgliedschaft der Euroasiatischen Wirtschaftsunion produziert wurde
- Die Bewerbungen enthalten keine Angebote über Lebensmittel ein und desselben Herstellers.
Der volle Text der Verordnung wurde auf dem offiziellen Internetportal zu rechtlichen Informationen veröffentlicht: http://www.pravo.gov.ru