Erbschaftsfragen sind in Russland im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation Teil III Abschnitt 5 geregelt. Drei Gesetzgrundlagen sind für eine Erbschaft festgelegt: nach dem Gesetz, nach Testament und nach Erbvertrag (seit dem 1. Juni 2019).
Nach Testament und nach Erbvertrag wird geerbt, wenn der Erblasser ein Testament erlassen hat oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat. Liegt kein Testament vor sowie in einigen anderen Fällen, wird eine Erbschaft nach Gesetz vererbt. Nach Gesetz können Verwandte oder Personen, denen der Erblasse den Unterhalt geleistet hat, erben.
Zu den Erben gehören natürliche Personen, die am Tag der Eröffnung des Erbes (also nach dem Tod des Erblassers) am Leben sind, sowie Kinder, die zu Lebzeiten des Erblassers gezeugt wurden und nach der Eröffnung des Erbes lebend geboren wurden. Das Alter, die Geschäftsfähigkeit und Staatsangehörigkeit von Erben sind irrelevant. Das heißt, dass als Erben volljährige und minderjährige Personen sowie geschäftsfähige und geschäftsunfähige Personen angesehen werden können. Sie können Bürger der Russischen Föderation sowie ausländische Bürger oder staatenlosen Personen sein. Das betrifft sowohl die Erbschaft nach Gesetz und nach Testament bzw. Erbvertrag.
Ich biete eine Vertretung Ihrer Interessen in einem Erbfall in Russland an, darunter Vorbereitung bzw. Beschaffung der notwendigen Unterlagen und Dokumente (Antrag auf die Erbschaftsannahme, Nachweise für die Verwandtschaft, etc.), begleitende Rechtsberatung und rechtliche Hilfe auch Handlungen für die faktische Annahme der Erbschaft, etc., Vertretung vor Notaren, Behörden, Gerichten in Russland.
Kosten, Gebühren und Honorarvereinbarung
Kosten für die Dienstleistungen im Bereich Erbschaft in Russland setzen sich aus meinem Pauschalhonorar und den mit Ihnen im Voraus abgestimmten notwendigen Ausgaben wie z.B. Gebühren, Notar- und Übersetzungskosten, Reisekosten usw. zusammen.
Ein Kostenvoranschlag kann auf Wunsch erstellt werden.