Erlangung der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis in Russland wird leichter

Am 1. November 2019 tritt ein Gesetz bezüglich Änderungen der Regelungen zur Erlangung der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis in Russland für ausländische Bürger und Staatenlose in Kraft.

Die Änderungen betreffen vor allem Fristverkürzung und weitere Erleichterungen des Verfahrens sowie Regulierung einiger Streitfragen aus der Praxis.

Erstens wird die Frist des Verfahrens zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach den neuen Regelungen etwas reduziert. Jetzt werden zuständige Behörden in Russland sowie Auslandsvertretungen bzw. Konsulate der Russischen Föderation im Ausland den Antrag zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis nur 4 Monate anstatt 6 Monate, wie es vorher war, behandeln.

Zweitens wird die Liste der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis in Russland ohne Quoten (d.h. unabhängig von der Begrenzung der Anzahl der zu erteilenden Aufenthaltserlaubnisse, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation bestimmt sind) erlangen können, nach den neuen Regelungen präzisiert.

Des Weiteren wird die Niederlassungserlaubnis jetzt für einen unbegrenzten Zeitraum erteilt. Früher hat die Niederlassungserlaubnis eine Begrenzung von 5 Jahren gehabt. Personen, die ihre Niederlassungserlaubnis nach alten Regelungen erhalten haben, die 5 Jahre gültig sind, können eine unbegrenzte Niederlassungserlaubnis beantragen.

Einige im Gesetz genannte Personen können jetzt die Niederlassungserlaubnis beantragen, ohne eine Aufenthaltserlaubnis gehabt zu haben. Früher dürfte ein ausländischer Bürger regelrechtlich erst dann den Antrag für die Erlangung einer Niederlassungserlaubnis stellen, wenn er in  mit einer Aufenthaltserlaubnis nicht weniger als 1 Jahr wohnhaft war.

Zu solchen Personen, die eine Niederlassungserlaubnis ohne eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können, gehören zum Beispiel ausländische Bürger, die auf dem Territorium des RSFSR (d.h. Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik) geboren sind und die Staatsangehörigkeit der Sowjetunion in der Vergangenheit gehabt haben, Personen, die als Träger der Russischen Sprache nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz anerkannt sind, Personen, die selbst oder denen Verwandte in aufsteigender gerader Linie von dem Territorium der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Krim rechtswidrig abgeschoben wurden, und einige andere im Gesetz genannte Personen.

Informationen über diese und andere Änderungen siehe – Föderales Gesetz v. 2.8.2019 Nr. 257-FZ „Über Änderungen im Föderalen Gesetz „Über die rechtliche Stellung ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ bezüglich Erleichterung des Verfahrens zur Erteilung der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis für einige Kategorien von ausländischen Bürger und staatslosen Personen“

Das Föderale Gesetz wurde auf der offiziellen Internetseite der Rechtsinformation (www.pravo.gov.ru) am 7.8.2019, in „Rossijskaja gaseta“ (das Amtsblatt der russischen Regierung) v. 7.8.2019 Nr. 172 sowie in Sobranie zakonodatelstva Rossijskoj Federazii (das Amtsblatt für die offizielle Veröffentlichung von Gesetzestexten) v. 5.8.2019 Nr. 31 Seite 4416 veröffentlicht.

2 Gedanken zu „Erlangung der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis in Russland wird leichter“

  1. Anfrage Gebühren zur Niederlassungserlaubnis bzw. Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit

    Sehr geehrte Frau Siegmund,

    meine Ehefrau begehrt eine russische Niederlassungserlaubnis bzw. den
    Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit.
    Parameter:
    geb. in Russland
    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; zugleich Aufgabe der russischen, verheiratet mit deutschem Ehemann.
    Schwester und Vater leben in Russland.
    Erbitte Mitteilung des Kostenrahmens für Ihre Inanspruchnahme und der
    Verwaltungsgebühren pp. und Dauer bis zur Umsetzung.

    Gruß

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    • Guten Tag. Ihre Frau kann eine Niederlassungserlaubnis (ohne eine vorherige Aufenthaltserlaubnis) nach Art. 8 Ziffer 2 Nr. 1) oder z.B. Nr. 4) des Föderalen Gesetzes v. 25.7.2002 Nr. 115-FZ „Über die rechtliche Stellung der ausländischen Bürger in der Russischen Föderation“ beantragen. Staatliche Gebühren für eine Niederlassungserlaubnis in Russland betragen 5000 Rubel. Eine Frist für die Bearbeitung des Antrags für eine Niederlassungserlaubnis beträgt 4 Monate nach dem Empfang des Antrages mit Unterlagen von der zuständigen Behörde. Ihre Frau kann dann die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren nach Art. 15 Ziffer 2, Art. 14 Ziffer 2 Nr. „a“ oder z.B. „k“ des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Russischen Föderation wiedererlangen. Eine Regelfrist für die Bearbeitung der Staatsangehörigkeitsanträge in einem vereinfachten Verfahren beträgt 3 Monate. Staatliche Gebühren für die Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation betragen 3500 Rubel. Dazu könnten Kosten für die Legalisierung und Übersetzung von Dokumenten, Notarkosten, Zustellungskosten, Kosten für Kopieren, Auskünfte, Auszüge aus Register und Archiven, etc. kommen. Mein Honorar für die rechtliche Hilfe bezüglich Erwerbs der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation wird nach Umfang der Dienstleistungen bestimmt. Sie können sich bei mir melden z.B. auf meiner Internetseite mit dem Kontaktformular oder direkt per E-Mail an meine E-Mail Adresse siegmund@rechtsberatung-russland.de Ich werde dann für Sie ein für Ihre Angelegenheiten abgestimmtes Angebot unterbreiten.

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