Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation

Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sind im Föderalen Gesetz v. 31.5.2002 Nr. 62-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ (im Weiteren – „Staatsangehörigkeitsgesetz“) geregelt. Gemäß des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann man die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt, infolge der Einbürgerung oder der Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sowie durch andere Gründe, die im Gesetz bzw. in einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation genannt sind, erwerben.

Wenn Sie Interesse an dem Thema haben bzw. Fragen im Bereich „Staatsangehörigkeit“ („Staatsbürgerschaft“) der Russischen Föderation klären wollen, wenden Sie sich bitte an mich. Ich werde Ihre Situation prüfen und eine rechtliche Stellungnahme erarbeiten.

Ob Sie zum Beispiel die Russische Staatsbürgerschaft infolge der Einbürgerung in einem regulären (Art. 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) oder in einem vereinfachten Verfahren (Art. 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) erwerben können? Welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden sowie welche Unterlagen vorzubereiten sind? Oder ob Sie zum Beispiel einen Anspruch auf den Erwerb der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren haben?

Ich werde meine Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Russisches Recht und Völkerrecht sowie Möglichkeiten, die ich als russische Rechtsanwältin laut Gesetz habe, einsetzen, um Ihnen zu helfen und Ihre rechtlichen Fragen zu beantworten.

124 Gedanken zu „Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“

  1. Guten Tag,

    meine Lebensgefährtin wurde 1985 in Russland geboren, ich 1979 in Deutschland. Unsere beiden Kinder wurden 2020 und 2022 in Deutschland geboren. Wir leben alle zusammen in Deutschland. Meine Lebensgefährtin hat die deutschen und russische Staatsangehörigkeit.

    Unser erstes Kind hat mit Geburt automatisch beide Staatsangehörigkeiten „erworben“ ohne unser Zutun.

    Bei unserem zweiten Kind ist das nicht der Fall. Hier wurde nur die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen.

    Wie lässt sich der Unterschied erklären?

    Viele Grüße
    S.

    Antworten
    • Guten Tag. Weder Ihr erstes Kind noch Ihr zweites Kind haben mit Geburt automatisch beide Staatsangehörigkeiten “erworben” ohne Ihr Zutun.
      Ihre Frau kann jedoch die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation für Ihre Kinder in einem vereinfachten Verfahren bei dem Konsulat beantragen.

      Antworten
  2. Guten Tag, meine Eltern sind in Kasachstan geboren und als Spätaussiedler ~1994 nach Deutschland gekommen. Meine Schwester ist 1989 noch in Kasachstan geboren und ich 1996 in Deutschland. Wir alle habe aktuell nur den deutschen Pass. Die Mutter meines Vaters ist laut Geburtsurkunde aber in Russland geboren. Ist es möglich, dass wir die russische Staatsbürgerschaft beantragen können?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Guten Tag. Personen, deren Vorfahren aus Russland stammen, können die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren bekommen. Zum Beispiel als Teilnehmer bzw. Repatriant im Rahmen des staatlichen Auswanderungsprogramms für Landsleute, die im Ausland wohnen (Программа переселения). Sie müssen die Verwandtschaft und andere relevante Tatsachen belegen. Es gibt auch weitere Optionen.

      Antworten
  3. Guten Tag,
    Meine Frage:
    Meine Mama ist mit 19 Jahren ausgewandert nach Deutschland. Besitzt seit paar Jahren aber die deutsche. Mein Papa ist Deutscher.
    Bis zu meinem 16. Lebensjahr besaß ich beide Staatsbürgerschaften (deutsch/russisch).
    Mit 16 wurde meine russische Staatsbürgerschaft automatisch entnommen, ohne dass ich eine Erklärung oder Bestätigung abgegeben hatte.
    Ist es möglich, meine russische Staatsbürgerschaft wieder zu bekommen?

    Antworten
  4. Hallo Frau Siegmund,
    ich bin 1982 in Russland geboren. Meine Eltern sind in Russland geboren und hatten zur Zeit meiner Geburt russische Staatsbürgerschaft. 1991 sind meine Eltern nach Kasachstan gezogen und 1993 haben meine Eltern die russische Staatsangehörigkeit abgelegt und Kasachische Staatsbürgerschaft angenommen. Im selben Jahr (1993) sind meine Eltern mit mir als Spätaussiedler nach Deutschland ausgewandert (Damals war ich 11 Jahre und hatte nur die russische Geburtsurkunde und keine Ausweispapiere). 1994 haben meine Eltern die Kasachische Staatsbürgerschaft abgelegt um Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Meine Eltern besitzen heute nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Jetzt muss ich den ESTA Antrag ausfüllen um in die USA einreisen zu dürfen und Angaben zu meiner Staatsbürgerschaft machen. Bei der Frage, welche Staatsbürgerschaften ich jemals gehabt habe, muss ich dann Russisch und Kasachisch angeben oder keine von beiden, da ich als Kind keine Ausweispapiere besessen habe?

    Antworten
  5. Hallo Frau Siegmund,
    Ich bin 1996 in Russland geboren und 2000 sind wir nach Deutschland ausgewandert.
    Ich hatte nur die russische Staatsangehörigkeit und im Jahr 2017 habe ich die dann abgelegt um eine deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.
    Jetzt mit dem neuen Gesetz in Deutschland, dass man eine Doppelte Staatsangehörigkeit haben darf…
    Kann ich jetzt die russische Staatsangehörigkeit wieder bekommen?

    Antworten
    • Guten Tag. Personen, die seiner Zeit die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation abgelegt haben, können zum Beispiel als Repatriant im Rahmen des staatlichen Auswanderungsprogramms für Landsleute, die im Ausland wohnen (Программа переселения), die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren bekommen. Es gibt auch weitere Optionen.

      Antworten
  6. Hallo Elena, vorab Danke, dass du auf all die Fragen hier eingehst.

    Mein Fall: mein Vater hat die russische Staatsbürgerschaft, seit 1986 nicht mehr in Russland gewesen oder Verbindung zu Russland gehabt, ich wurde 1998 in Bulgarien geboren und habe die bulgarische Staatsbürgerschaft. 2008 wurde ich in Deutschland eingebürgert, habe seither die doppelte Staatsbürgerschaft deutsch/bulgarisch. Mein Vater hat seit 2008 die doppelte Staatsbürgerschaft bulgarisch/russisch.
    Habe ich möglicherweise die russische Staatsbürgerschaft? Wie kann ich nachweisen, dass ich die russische Staatsbürgerschaft nicht habe ?

    Antworten
    • Guten Tag. Wenn Ihre Mutter die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht besitzt und Ihr Vater für Sie als minderjähriges Kind die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht beantragte, haben Sie die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht.

      Antworten
  7. Hallo Frau Siegmund,

    Mein Vater ist 1965 in Russland geboren, meine Mutter 1980 in Deutschland. Mein Vater hat bei der Einbürgerung in Deutschland im Jahr 1991 seinen russischen Pass abgelegt. Ich bin 2007 in Deutschland geboren, wo beide meiner Eltern die Deutsche Staatsangehörigkeit hatten. Meine Frage ist, ob es möglich wäre, ob mein Vater oder und ich die russische Staatsangehörigkeit zurück(bei meinem Vater) bekommen könnten oder es schon dafür zu spät ist?

    Vielen Dank im voraus

    Antworten
    • Guten Tag. Ich gehe davon aus, dass Ihr Vater nur die sowjetische Staatsangehörigkeit hatte. Die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation hat er nie gehabt. Personen, die oder deren Vorfahren aus Russland stammen, können die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren bekommen. Zum Beispiel als Teilnehmer bzw. Repatriant im Rahmen des staatlichen Auswanderungsprogramms für Landsleute, die im Ausland wohnen (Программа переселения). Sie müssen die Verwandtschaft und andere relevante Tatsachen belegen. Es gibt auch weitere Optionen.

      Antworten
  8. Hallo Frau Siegmund,

    Ich bin 1987 in Taschkent, Usbekistan geboren und kurz nach dem Zerfall der Sowjet Union 1992 nach Deutschland ausgewandert.
    Besteht nun bei mir eine Staatsbürgerschaft im heutigen Usbekistan?

    Falls ja, besteht eine theoretische Möglichkeit im Falle einer Einreise zum Wehrdienst einberufen zu werden?

    Antworten
  9. Hallo Frau Siegmund,

    ich bin 1986 in Russland geboren. 1996 sind meine Eltern mit mir als Spätaussiedler nach Deutschland ausgewandert. Ich war damals nur im Reisepass meiner Mutter eingetragen. Meine Eltern besitzen die doppelte Staatsangehörigkeit ( deutsch und russisch), ich habe allerding nur den deutschen Ausweis und Reisepass und habe nie irgendwelche russischen Ausweispapiere beantragt. Jetzt muss ich den ESTA Antrag ausfüllen um in die USA einreisen zu dürfen und Angaben zu meiner Staatsbürgerschaft machen. Habe ich nun beide Staatsbürgerschaften, oder nur die deutsche?

    Antworten
  10. Sehr geehrte Frau Siegmund,

    bei meiner Geburt 1999 in Deutschland besaßen beide meine Eltern die russische Staatsbürgerschaft. In den deutschen Bund wurde ich 2006 eingebürgert. Habe ich somit bei meiner Geburt automatisch die russische Staatsbürgerschaft erworben, oder hätte ich diese explizit beantragen müssen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Erik

    Antworten
      • Hallo Frau Siegmund,

        Ich bin in Kasachstan geboren, beide Elternteile ebenfalls. Mein Opa ist ein Spätaussiedler und in Russland geboren. Kann ich dadurch Russische Staatsbürgerschaft bekommen? Meine Frau ist ebenfalls in Russland geboren wenn es eine Hilfe ist.

        Antworten
        • Guten Tag. Personen, die oder deren Vorfahren aus Russland stammen, können die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren bekommen. Zum Beispiel als Teilnehmer bzw. Repatriant im Rahmen des staatlichen Auswanderungsprogramms für Landsleute, die im Ausland wohnen (Программа переселения). Sie müssen die Verwandtschaft und andere relevante Tatsachen belegen. Es gibt auch weitere Optionen.

          Antworten
  11. Liebe Frau Siegmund,

    letztes Jahr habe ich meine Unterlagen bei der Einbürgerungsabteilung eingereicht und möchte eine Zusicherung darüber bekommen, dass ich nach Austritt aus der Ukrainischen, die Deutsche bekomme.
    Ich bin 1977 in der Kirgisischen SSR geboren wurde. Im Geburtsurkunde steht: Mein Vater ist Russe, meine Mutter ist Ukrainerin. Im Jahr 1993 ist meine Familie nach Samara, Russland gezogen, ich fuhr weiter , nach die Ukraine. Ich war 16. In der Ukraine habe ich mein ersten Pass genommen und wurde ukrainischer Staatsangehörigkeit zugeordnet. Sieben Jahre später bin ich nach Deutschland als Studentin gereist und hier geblieben.
    Das Einbürgerungsbehörde behauptet jetzt, ich hätte auch russische Staatsangehörigkeit. Ich weiß, ich war damals dort ein paar Wochen und es wurde für mich nie die russische Staatsbürgerschaft beantragt. Deswegen wundert mich die Behauptung sehr.
    Könnte es wirklich automatisch irgendwie vergeben worden?
    Ich wäre für die Beantwortung sehr dankbar.
    Liebe Grüße
    Svitlana

    Antworten
    • Guten Tag,
      Nach der damaligen Gesetzgebung (genau wie jetzt) findet die Einbürgerung von Kindern im Alter von 14 bis 18 Jahren unter Anderem nach der Zustimmung der Kinder statt. Also konnten Ihre Eltern die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation für Sie ohne Ihre Zustimmung nicht beantragen.

      Antworten
  12. Hallo,

    ich bin 26 Jahre und besitze die Deutsche Staatsbürgerschaft. Geboren bin ich in Kasachstan. 2003 sind wir als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen.

    Meine eltern sind beide in Kasachstan geboren. Meine mutter hat in Sankt Petersburg studiert und dort gewohnt. Mein vater besitzt derzeit die deutsche Staatsbürgerschaft und meine Mutter die kasachische Staatsbürgerschaft wir alle sprechen aber russisch. In Russland haben wir viele Verwandte.

    Nun meine frage ist besteht die möglichkeit für mich eine doppelte Staatsbürgerschaft also sprich deutsch-russische Staatsbürgerschaft zu beantragen?

    Falls ja was benötigt man für den antrag oder wo mache ich den Antrag?

    Danke.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Guten Tag,
      Der Antrag für den Erhalt der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation wird in Russland gestellt. Dafür müssen Sie unter anderem zuerst eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis bekommen.

      Antworten
  13. Sehr geehrte Frau Siegmund,

    meine Mutter war bei meiner Geburt 1998 russische Staatsbürgerin, sie hat diese später abgelegt. Mein Vater ist deutscher Staatsbürger. Ich bin in Deutschland geboren. Als ich letztens auf der Behörde war zum ummelden habe ich gesehen dass bei Nationalität: deutsch-russisch stand. Nun bin ich mir unsicher ob dies auch für die Staatsbürgerschaft gilt und ich eine doppelte Staatsangehörigkeit habe. Ich weiß von meinen Eltern dass für mich nichts in der Art beantragt wurde, habe ich die doppelte Staatsangehörigkeit also schon durch Geburt erhalten oder hätte ich diese beantragen müssen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Lisa G.

    Antworten
    • Guten Tag.
      In Ihrem Fall hatten Sie bei der Geburt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht erworben. Daher musste Ihre Mutter damals die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation für Sie beantragen. Wenn Ihre Mutter das nicht gemacht hätte, hätten Sie die russische Staatsbürgerschaft nie gehabt.

      Antworten
  14. Guten Tag,
    ich bin 1988 in Polen geboren. Meine Mutter kommt aus Russland (Moskau) und mein Vater aus Polen. Meine Mutter hat im Jahre 2000 auf die russische Staatsangehörigkeit verzichtet und hat die polnische Staatsangehörigkeit bekommen.
    Ich wohne aktuell in Deutschland und möchte die russische Staatsangehörigkeit erwerben. Da meine Großeltern (mütterlicherseits) auch russische Staatsangehörigkeit hatten frage ich mich, ob ich vielleicht Anspruch auf die russische Staatsangehörigkeit durch Abstammung habe?
    Vielen Dank im Voraus.
    Viele Grüße
    Zaneta

    Antworten
    • Guten Tag. Durch Ihre Abstammung (Mutter und/oder Großeltern) können Sie die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nach Art. 14 Ziffer 2.1. des Staatsangehörigkeitsgesetzes als Träger der russischen Sprache oder nach Art. 14 Ziffer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes als Teilnehmer des Auswanderungsprogramms in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind die Anerkennung als Träger der russischen Sprache plus eine Niederlassungserlaubnis in Russland oder die Anerkennung als Teilnehmer des Auswanderungsprogramms plus eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis und eine Registrierung am Wohnort bzw. Aufenthaltsort in Russland.

      Antworten
  15. Sehr geehrte Frau Siegmund,

    Ich bin 16 Jahre alt und habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
    Mein Vater besitzt die deutsche, und meine Mutter hatte bei meiner Geburt die russiche Staatsbürgerschaft. Vor einigen Jahren hat sie sie jedoch zu deutsch gewechselt. Wir alle leben in Deutschland, haben aber Verwandschaft in Russland.
    Nun wollte ich fragen, ob ich die russische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur deutschen annehmen kann, und an wen ich mich in diesem Fall wenden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    PP

    Antworten
    • Guten Tag. Ein Kind, also eine Person unter 18 Jahren, kann die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation bekommen, wenn es mindestens einen Elternteil, der die russische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. beantragt, hat. Wenn Ihre Eltern nicht im Besitzt der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation sind bzw. nicht planen diese zu beantragen, können Sie erst nach Ihrer Volljährigkeit mit dem Verfahren zur Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft beginnen.

      Antworten
      • Hallo Frau Siegmund,
        Ich verstehe obige Erklärung nicht ganz.
        Ich dachte, wenn das Kind im Ausland geboren (hier in dm Fall Deutschland) wurde, müssten entweder
        a) beide Elternteile russisch sein oder
        b) ein Elternteil russisch, der andere staatenlos sein
        um die russische Staatsangehörigkeit zu bekommen.
        Hier in dem Fall, war hatte sie Mutter die russische Staatsangehörigkeit, der Vater die deutsche und das Kind ist im Ausland (Deutschland) geboren.
        Somit dürfte das Kind die russische Staatsangehörigkeit NICHT haben…?

        Antworten
        • Guten Tag. Für Kinder, die im Ausland geboren wurden, können unterschiedliche Gesetzgrundlagen angewandt werden: Art. 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Russischen Föderation v. 28. April 2023 Nr. 138-FZ – „Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation durch Geburt“ oder Art. 16 Abs. 5 „Einbürgerung der einigen Personengruppen.
          Kinder, die im Ausland geboren wurden, deren beiden Eltern russische Bürger sind (Art. 13 Abs. 1 Punkt 1) oder wenn ein Elternteil Russisch, der anderer Staatenlos (Art. 13 Abs. 1 Punkt 2) oder wenn ein Elternteil Russisch, der anderer ausländischer Bürger ist und das Kind selbst eine ausländische Staatsbürgerschaft nicht bekommen hat (Art. 13 Abs. 1 Punkt 4), bekommen die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation durch Geburt gem. Art. 13 (mit anderen Worten „automatisch“).
          Kinder, die im Ausland geboren wurden, die die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation durch Geburt nicht bekommen haben, können in einem vereinfachten Verfahren gem. Art. 16 Abs. 5 eingebürgert werden (mit anderen Worten ist es eine Einbürgerung und keine „automatische“ Staatsangehörigkeit durch Geburt.

          Antworten
    • Guten Tag,
      Ich bin 15 Jahre alt und mein Vater hat die russische Staatsangehörigkeit. Ab wann muss man einen Sprachtest absolvieren bzw. muss ich einen Sprachtest absolvieren?

      Antworten
  16. Hallo Elena,
    ich möchte an Sie zwei Fragen stellen. Dazu schildere ich Ihnen zunächst meinen Sachverhalt:

    Bin 1985 in Barnaul/Russland geboren worden und habe dort mit meinen Eltern bis 1986 gelebt. Ursprünglich kamen meine Eltern aus Kasachstan, kamen dort auch zur Welt, und haben in Russland (RSFSR) lediglich studiert. Nach Beendigung ihres Studiums 1986 kamen sie zurück nach Kasachstan wo wir bis Ende 1996 lebten, bevor wir dann nach Deutschland ausgesiedelt sind. Von der Nationalität her, waren meine Eltern deutsch (Mutter) und russisch (Vater) wobei sie Staatsbürger der UDSSR und später von Kasachstan waren. 1997 sind wir eingebürgert worden und sind seit dem deutsche Staatsbürger (bzw. Spätaussiedler im Sinne des §4 Bundesvertriebenengesetzes (BVFG)).
    Bei den deutschen Behörden (Einwohnermeldeamt und Standesamt) sind wir mit folgenden Staatsangehörigkeiten eingetragen:
    Vater: deutsch, kasachisch
    Mutter: deutsch, kasachisch
    Ich: deutsch, russisch

    Meine Eltern besitzen noch die alten Reisepässe/UDSSR mit denen wir nach Deutschland eingereist sind. Im Reisepass meiner Mutter bin ich lediglich mit Foto, Name, Vorname und Geburtsdatum eingetragen. Diese Reisepässe sind seit 1997 nicht mehr gültig, da abgelaufen.

    Beim Einwohnermeldeamt habe ich schon des Öfteren moniert, dass ich keine russische Staatsbürgerschaft habe und diese auch nie hatte. In meiner UDSSR Geburtsurkunde gibt es auch keine Eintragung was meine Nationalität angeht, lediglich derer meiner Eltern. Ich hatte auch schon mal mein russisches Visum vorgezeigt mit welchem ich ab und an dienstlich nach Russland reise um „nachzuweisen“, dass kein russischer Staatsbürger bin. Die Sachbearbeiter sagen mir dann immer, dass sie es nicht ändern können, denn so ist es im System eingetragen und das diese Eintragung kein Nachteil für mich ist.

    2016 und 2019 kamen meine beiden Kinder zu Welt. Meine Frau ist Mexikanerin und seit 2014 in Deutschland, hat aber mittlerweile auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Beide meiner Kinder haben folgende Staatsangehörigkeiten laut den deutschen Behörden: deutsch, mexikanisch und russisch.

    Fragen:
    1. Warum habe ich gemäß den deutschen Behörden auch die russische Staatbürgerschaft? Ist das ein offensichtlicher Fehler den keiner sehen will bei den Behörden? Oder bekommt man in Deutschland automatisch, auch die Staatsangehörigkeit des Landes, in welchem man geboren wurde?

    2. Wieso haben beide meiner Kinder automatisch auch die russische Staatsangehörigkeit bekommen? Das stört mich im Moment am meisten, weil es nicht der Realität entspricht. Den Behörden scheint es nicht von Bedeutung zu sein. Sie können es im System angeblich nicht ändern. Jedenfalls, die normale Sachbearbeiter. Was kann ich tun um dies zu ändern?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    S.

    Antworten
    • Guten Tag! Wie ich Ihrer Beschreibung entnehmen kann, sind weder Sie noch Ihre Eltern und Ihre Kinder im Besitz der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und haben diese nie gehabt. Die Russische Föderation und Republik Kasachstan sind unterschiedliche Staaten, auch wenn sie irgendwann zur Sowjetunion gehörten. Die Russische Föderation hat ihre „eigene“ Staatsbürgerschaft sowie die Republik Kasachstan. Da ich die Rechtsberatung nur im Bereich russisches Recht durchführe, kann ich Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Fragen bezüglich der deutschen Behörden und deutschen Gesetzgebung nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich für die Klärung dieser Fragen an einen deutschen Rechtsanwalt bzw. an zuständigen deutschen Behörden.

      Antworten
  17. Guten Abend.
    Meine Eltern sind im Dezember 1992 mit mir (damals 5 Jahre alt) nach Deutschland ausgewandert. Sie haben beide noch ihre alten sowjetischen Pässe, zur Zeit haben wir aber alle die deutsche Staatsbürgerschaft. Besteht für mich die Möglichkeit eine russische Staatsbürgerschaft zu bekommen? Und wie wäre es dann mit meinen Kindern, die alle in Deutschland geboren sind und natürlich auch deutsche Pässe haben?
    Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße

    Antworten
  18. Guten Tag, auch ich habe eine Frage.
    Ich selbst mit 1996 in Deutschland geboren und habe aktuell nur die Deutsche Staatsangehörigkeit, mein Vater lebt in Russland und hat auch aktuell ausschließlich die Russische Staatsangehörigkeit und meine Mutter lebt in Deutschland und verfügt über beide Staatsangehörigkeiten. Steht mir eine zweite russische Staatsangehörigkeit zu?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    S

    Antworten
  19. Sehr geehrte Frau Siegmund,

    ich bin 35 Jahre alt und in Deutschland geboren. Meine Eltern sind beide in Russland geboren, sind dann allerdings als „Russlandsdeutsche“ in den 70ern nach Deutschland zurückgegangen. Soweit ich weiß, hatten beide eine doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch+Russisch) zur Zeit meiner Geburt. Später haben Sie dann aber ihren russischen Pass abgegeben (ob sie die Staatsangehörigkeit in diesem Zuge ganz abgegeben haben, weiß ich leider nicht und kann ich auch nicht in Erfahrung bringen). Habe ich dadurch automatisch auch die russische Staatsangehörigkeit durch Abstammung/Geburt? Ich habe aktuell nur den deutschen Pass und wohne auch in Deutschland, würde aber gerne den russischen Pass beantragen, ist dies möglich? Vielen Dank!

    Antworten
    • Guten Tag! Wie es aus Ihrer Beschreibung folgt, besitzen Sie die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht. Da vor 35 Jahren die Russische Föderation als ein unabhängiger Staat noch nicht existierte, hatten Ihre Eltern damals die Staatsbürgerschaft der Sowjetunion. Die sowjetische Staatsbürgerschaft begründete im Regelfall keine „automatische“ Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, wenn man am Tag des Inkrafttretens des ersten Staatsangehörigkeitsgesetzes der Russischen Föderation (am 6 Februar 1992) im Ausland (also nicht in Russland) wohnte. Aktuell kann man grundsätzlich die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nur in Russland beantragen.

      Antworten
  20. Sehr geehrte Frau Siegmund

    und zwar habe Ich folgendes Problem. Ich besitze den britischen Pass von Geburt an. Mein Vater ist Brite, hat mittlerweile auch den Deutschen Pass, meine Mutter war zu meiner Geburt Russin, ist mittlerweile Deutsche Staatsbürgerin. Nun beantrage Ich momentan wegen dem Brexit den Deutschen Pass, es gab damals eine Frist in der Ich die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen durfte um den Britischen als doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. Jetzt möchte das Deutsche Konsulat eine Bestätigung/Zertifikat von mir das Ich keine Russische Staatsbürgerin mehr bin. Hier ist das Problem: Meine Mutter hat 2006 die Russische Staatsbürgerschaft abgelegt und den Deutschen Pass erhalten zu dieser Zeit war Ich 8 Jahre alt. Laut dem Deutschen Gesetzt besitzt aber jeder ab Geburt die Staatsbürgerschaften der Eltern also in meinem Fall Britisch/Russisch. Meine Mutter hat mich damals bei meiner Geburt aber nie im Russischen Konsulat registriert/angemeldet, weshalb die wahrscheinlich gar nicht wissen das es mich gibt. Ich hatte auch noch nie mit dem Russischen Konsulat zu tun gehabt. Jetzt muss Ich also eine Staatsbürgerschaft ablegen die Ich gar nicht besitze bzw. ein offizielles Formular einreichen das ich keine Russische Staatsbürgerin bin. Meiner Mutter und mir wird aber in keinster Weise geholfen wir drehen uns nur im Kreis und das Russische Konsulat hilft uns nicht wirklich weil wir trotz einer menge Versuche immer von vorne anfangen müssen. Es ist wie ein ewiges Kettenkarusell.

    Ich hoffe Sie können mir diesbezüglich Helfen

    Vielen Dank schon einmal im vorraus

    Mit freundlichen Grüßen

    A. G.

    Antworten
    • Guten Tag. Sie haben die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht. Wenn Sie eine Rechtsauskunft von mir bezüglich Ihrer Angelegenheiten bestellen möchten oder meine Hilfe für die Vorbereitung der Formulare benötigen, füllen Sie bitte das Kontaktformular auf meiner Internetseite aus. Meine Dienstleistungen sind kostenpflichtig.

      Antworten
  21. Hallo, ein Freund möchte nächstes Jahr heiraten. Er wurde damals in Moskau geboren und die Mutter hat darüber ein „Zertifikat“ bekommen. In diesem Schreiben steht aber lediglich, dass Frau „xy“ an Tag „Datum“ um „Uhrzeit“ einen Jungen entbunden hat.
    Er hat vor ein paar Jahren mit dieser „Geburtsurkunde“ einen deutschen Pass und Personalausweis ausgestellt bekommen. Jetzt sagt das Standesamt allerdings, dass die vorliegende Geburtsurkunde nicht ausreicht für die Eheschließung.
    Nach etlichen Telefonaten, zwischen dem Standesamt, der russischen Botschaft in Bonn und der deutschen Botschaft in Moskau, die sich die Zuständigkeiten immer nur hin und her schieben, sind wir mittlerweile verzweifelt.
    An wen müssen wir uns wenden um eine „gültige“/„aussagekräftige“ Geburtsurkunde zu erhalten?

    Mit freundlichen Grüßen
    Maja

    Antworten
    • Guten Tag, ich gehe davon aus, dass es sich bei dem „Zertifikat“ um eine Bescheinigung über Geburt, die für die Ausstellung einer Geburtsurkunde notwendig ist, handeln könnte. Das ist keine Geburtsurkunde. Eine Geburtsurkunde (Ersatzgeburtsurkunde) kann man bei einem Standesamt in Russland persönlich beantragen oder jemanden beauftragen. Man kann Urkunden auch bei einem Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland beantragen. Eine Regelfrist der Dienstleistung bei den Konsulaten beträgt jedoch mindestens 6 Monate.

      Antworten
  22. Hallo, meine Freundin und ich haben ein Kind bekommen, sie hat einen Russischen Pass lebt in Deutschland und ich bin hab einen Deutschen Pass.
    Unserer Sohn hat mittlerweile auch den Russischen Pass bekommen.
    Jetzt die Frage, kann ich auch die Russische Staatsbürgerschaft beantragen weil meine Freundin und mein Sohn die Russischestaatsbürgerschaft haben?

    Antworten
  23. Hallo,
    ich versuche einer Bekannten zu helfen, die folgende Fragestellung hat: Sie ist mit ihrem Mann und ihrem Kind vor einem knappen Jahr nach Deutschland gekommen. Sie ist Spätaussiedlerin (§7 STAG) und er ist Russe und nach §8 hier. DIe Tochter ist über den Vater gemeldet und damit russich. Die Mutter möchte das Kind jedoch auf sich anmelden, sodass sie gleichgestellt mit der Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt. Was muss man dafür tun?
    Danke vorab!

    Antworten
    • Guten Tag!
      Da ich die Rechtsberatung nur im Bereich russisches Recht durchführe, kann ich Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Fragen bezüglich der deutschen Gesetzgebung nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich für die Klärung dieser Fragen an einen deutschen Rechtsanwalt bzw. an deutsche Behörden.

      Antworten
  24. Sehr geehrte Frau Siegmund,

    ich bin 24 Jahre alt und in Deutschland geboren. Meine Eltern sind beide Russen mit aktuellen russischen Pässen. Als Kind stand ich auch mal im Pass meiner Mutter, bei Erneuerung ihres Passes aber dann nicht mehr. Ich habe nur den deutschen Pass, würde aber gerne den russischen beantragen. Mein Vater wohnt mittlerweile auch wieder in Russland, genauer auf der Krim.
    Ist die Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit für mich möglich und wenn ja, was muss ich dafür tun? Wird ein Sprachtest oder ähnliches verlangt?

    Danke im Voraus und beste Grüße!

    Antworten
    • Guten Tag! Sie besitzen bereits die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, die Sie durch Geburt „automatisch“ erworben haben, weil Ihre Eltern am Tag Ihrer Geburt im Besitz der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation waren. Sie müssen zuerst bei einem Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland einen Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation stellen. Nach der positiven Antwort des Konsulats können Sie einen russischen Reisepass beantragen. Sie brauchen dafür keinen Sprachtest. Der Wohnort Ihres Vaters ist auch dafür irrelevant. Wenn Sie Rechtsberatung bezüglich des Verfahrens sowie der Dokumentenvorbereitung benötigen, können Sie sich an mich wenden.

      Antworten
  25. Guten Abend Frau Siegmund,
    Ich wurde 1980 in der UdSSR / Kasachstan geboren.
    1990 sind meine Eltern als Aussiedler/ väterlicher Seite, in die BRD ausgewandert.
    Sie mussten vor der Ausreise die kasachische Staatsbürgerschaft annehmen und vor der Einbürgerung hier diese ablegen.
    Ich hatte dort nie einen eigenen Pass.
    Ich würde sehr gerne, aufgrund der aktuellen Situation in Europa, den russischen Pass für mich und meine Kinder beantragen.
    Meinen Sie ich habe eine Chance diesen zu erhalten? Ich spreche russisch, jedoch leider nicht exzellent.
    Ich bedanke mich.
    Mit freundlichen Grüßen
    J G

    Antworten
    • Guten Tag,
      Die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation kann man im Regelfall nur in Russland beantragen, wenn man in Russland dauerhaft wohnt (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis) oder nach Russland im Rahmen der Teilnehme an dem Staatlichen Programm für die Unterstützung der freiwilligen Auswanderung in die Russische Föderation der Landsleute, die im Ausland wohnen, auswandert bzw. dies plant. Ob die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren bzw. für die Teilnahme an dem Programm in Ihrem Fall erfüllt sein können, muss anhand Ihrer Unterlagen geprüft werden.

      Antworten
  26. Guten Tag Frau Siegmund

    Ich bin 1991 mit meiner Mutter nach Deutschland ausgewandert, ich bin in Sibirien geboren, war bei meiner Mutter im CCCR Pass eingetragen und besitze meine russische Geburtsurkunde.
    Meine Eltern (in DE in 1991 geheiratet) haben den russischen pass meiner Mutter nie verlängert. Wir wohnen seither in DE (ich mittlerweile in der Schweiz) und haben noch Familie in Sibirien.
    Habe ich Anrecht auf einen russischen pass?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Lg
    Christina

    Antworten
  27. Guten Tag.
    Ich bin Aussielderin. Ich bin 1987 in der ehemaligen Sowjetunion geboren und habe auch eine russische Geburtsturkunde. Meine Eltern sind beide in Sibirien zur Welt gekommen. Bei der Ausreise nach Dtl haben sie ihre Russische Pässe abgegeben und auch uns Kinder austragen lassen. In Dtl wurde wir eingebürgert. Habe ich jetzt trotzdem die Möglichkeit die russische Staatsbürgerschaft zu beantragen? Wenn ja wie läuft der Prozess ab? Im moment lebe ich in den USA.
    Vielen Dank für ihre Hilfe.

    Antworten
    • Guten Tag,
      Die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation kann man im Regelfall nur in Russland beantragen, wenn man in Russland dauerhaft wohnt (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis) oder nach Russland im Rahmen der Teilnehme an dem Staatlichen Programm für die Unterstützung der freiwilligen Auswanderung in die Russische Föderation der Landsleute, die im Ausland wohnen, auswandert bzw. dies plant. Ob die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren bzw. für die Teilnahme an dem Programm in Ihrem Fall erfüllt sein können, muss anhand Ihrer Unterlagen geprüft werden.

      Antworten
  28. Rein aus Neugierde stelle ich mal eine Frage. Ich bin ehemaliger Georgier und Besitze die deutschte Staatsbürgerschaft wie auch afghanische, meine Mutter und Oma wie auch Opa waren Bürger der georgischen SSR bei Zusammenbruch. Könnte ich in irgendeiner Weise leichter an eine russische Staatsbürgerschaft ran kommen. Wenn ich auch nach Russland ziehen muss für eine Zeit. Danke für die Antwort Vorhinein.

    Antworten
    • Guten Tag,
      Die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation kann man im Regelfall nur in Russland beantragen, wenn man in Russland dauerhaft wohnt (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis) oder nach Russland im Rahmen der Teilnehme an dem Staatlichen Programm für die Unterstützung der freiwilligen Auswanderung in die Russische Föderation der Landsleute, die im Ausland wohnen, auswandert bzw. dies plant. Ob die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren bzw. für die Teilnahme an dem Programm in Ihrem Fall erfüllt sein können, muss anhand Ihrer Unterlagen geprüft werden. Personen, die im Besitz der Staatsbürgerschaft der Islamischen Republik Afghanistan sind, haben nach dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation v. 29.4.2019 Nr. 178 eine zusätzliche Möglichkeit die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren nach Art. 14 Ziffer 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu beantragen, wenn sie oder ihre Eltern auf dem Territorium der Russischen Sowjetischen Föderativen Sozialistischen Republik (РСФСР) geboren wurden und die Staatsbürgerschaft der Sowjetunion in der Vergangenheit hatten.
      Указ Президента РФ от 29 апреля 2019 г. N 187 „Об отдельных категориях иностранных граждан и лиц без гражданства, имеющих право обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке“
      1. Предоставить право обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке в соответствии с частью восьмой статьи 14 Федерального закона от 31 мая 2002 г. N 62-ФЗ „О гражданстве Российской Федерации“:
      д) гражданам Исламской Республики Афганистан, Республики Ирак, Йеменской Республики и Сирийской Арабской Республики, родившимся на территории РСФСР и состоявшим в прошлом в гражданстве СССР, а также их детям, в том числе усыновленным (удочеренным), супругам и родителям.

      Antworten
  29. Guten Tag,

    Meine Eltern stammen beide aus der Sowjetunion. Mein Vater aus Kirgistan und meine Mutter aus Russland(Familie meines Vaters ist russlanddeutsch und die meiner Mutter ist russisch).
    Ich möchte nun die russische Staatsbürgerschaft beantragen. Ist das für mich möglich?
    Meine beiden Eltern haben nur deutsche Pässe.

    Antworten
    • Guten Tag.
      Die Staatsbürgerschaft der Russischen kann eine Person nur in Russland beantragen, wenn diese Person in Russland dauerhaft wohnt (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis) oder nach Russland im Rahmen der Teilnehme an dem Staatlichen Programm für die Unterstützung der freiwilligen Auswanderung in die Russische Föderation der Landsleute, die im Ausland wohnen, auswandert bzw. dies plant. Ob die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren bzw. für die Teilnahme an dem Programm in Ihrem Fall z.B. in Bezug auf die Herkunft Ihrer Mutter erfüllt sein könnten, muss anhand Ihrer Unterlagen geprüft werden.

      Antworten
  30. Hallo,

    ich bin Spätaussiedler. Im 1994 aus der Ukraine (Lungansk/Donbass) nach Deutschland ausgewandert und besitze die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu dem Zeitpunkt der Auswanderung gab’s immer noch die UdSSR-Paässe , in dem aber meine Staatsangehörigkeit als ukrainisch angegeben ist. Ich habe nach dem Ablauf diesen Pass nie verlängert und die Staatsangehörigkeit von der Ukraine nie abgelegt. Meine Mutter ist geboren in Moskau , mein Vater (Deutsch). Ich würde gerne die russische Staatsbürgerschaft (wieder)erlangen. Geh’t es überhaut und in welchem Verfahren am einfachsten/schnellsten ?

    Mit freundlichen Grüßen,

    W.S.

    Antworten
    • Guten Tag. Ich gehe davon aus, dass weder Sie noch Ihre Mutter die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation besitzen. Alle ehemaligen sowjetischen Länder haben am Anfang ihrer Unabhängigkeit sowjetische Pässe für ihre Bürger verwendet, wo ein Vermerk bzw. Stempel über ihre Staatsangehörigkeit eingetragen wurde. In Ihrem Fall war die Staatsangehörigkeit der Ukraine. Ob Sie und Ihre Mutter die Staatsangehörigkeit der Ukraine noch haben, fragen Sie bitte eine Beraterin des ukrainischen Rechts bzw. wenden Sie sich an zuständige ukrainische Behörden bzw. an Konsulate in Deutschland. Wenn Sie die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation beantragen möchten, müssen Sie in Russland (mit einer Niederlassungserlaubnis) wohnen. Für Personen, die aus der Ukraine kommen, sind einige Vorteile für die Einbürgerung in Russland in einem vereinfachten Verfahren im Gesetzt vorgesehen. Man kann jedoch einen Antrag auf die Einbürgerung einreichen und die Vorteile genießen, wenn man in Russland wohnt.

      Antworten
  31. Guten Tag,

    ich habe eine Frage meine Eltern sind beide in Russland geboren. 1995 sind Sie als Spätaussiedler nach Deutschland zurück gekehrt. Und seit dem haben Sie Ihren russischen Pass nicht verlängern lassen. Wenn Sie jetzt einen Pass beantragen müssen Sie dann mit Strafen rechnen ?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Harder

    Antworten
    • Guten Tag. Ihre Eltern müssen keine Strafe zahlen, wenn sie einen russischen Reisepass bei einem Konsulat der Russischen Föderation beantragen. Da Ihre Eltern zurzeit keinen gültigen russischen Pass besitzen, muss zuerst eine offizielle Überprüfungsprozedur zur Feststellung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durchgeführt werden.

      Antworten
      • Guten Tag, ich hätte eine Frage und zwar es geht um mein Kind der in Jahr 2021 kommen, ich habe russische Staatsangehörigkeit aber ich bin mit ein Syrer verheiratet, wenn das Kind da ist darf ich mein Kind die russische Staatsangehörigkeit beantragen oder geht das nicht?

        Antworten
  32. Hallo,

    ich bin in Russland geboren und mit 13 Jahren (04/1995) mit meiner Familie nach Deutschland gezogen.
    Im Jahr 04/2000 (da war ich noch keine 18) ist meine Mutter mit uns Kindern aus der russischen Staatsbürgerschaft ausgetretten.

    Zitat aus der Bescheinigung:
    ….
    In Übereinstimmung mit dem Gesetz der RF:
    „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“
    Par. 23, 1 P. „B“ vom 28.11.1991,
    das am 06.02.1992 in Kraft getrettenist,
    nicht Staatsbürgerin der Russischen Föderation ist.
    Aufgrund des §25 des o.g. Gesetzes haben auch ihre Kinder die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation verloren.

    Ich habe nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
    Mein Vater hat russische und deutsche Staatsbürgerschaft.

    Jetzt mit 38 Jahren würde ich gerne die russische Staatsbürgerschaft zurück bekommen. Ist das möglich?

    MfG
    Juri

    Antworten
    • Guten Tag. Grundsätzlich kann eine Person die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation wiedererlangen. Die Voraussetzung dafür ist (unter Anderem), dass man auf dem Territorium der Russischen Föderation wohnt. In Ihrem Fall ist jedoch eine Rechtsprüfung zu empfehlen, um die Rechtslage zu klären, weil sich viele Fragen, die aus Ihrer Beschreibung folgen, ohne die Dokumentenprüfung nicht beantwortet werden können.

      Antworten
  33. Hallo Frau Siegmund,
    Ich bin die Tochter von Russlanddeutschen (Spätaussiedler) . Wir leben seit 1996 in Deutschland und haben alle sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft.
    Meine Eltern besitzen nur abgelaufene Pässe der Russischen Föderation. Ich besaß nie einen, stand lediglich als Kind im Pass meiner Mutter.
    Ich werden in einigen Monaten ein Kind zur Welt bringen. Der Vater hat nur die deutsche Staatsbürgerschaft und keinerlei rechtliche Verbindung zur Russischen Föderation. Wird das Kind dennoch automatisch ebenfalls auch die russische Staatsbürgerschaft erhalten (was wir nicht möchten)?
    Meine bisherigen Versuche, die russische Staatsbürgerschaft abzulegen, sind am Aufwand und mangelnder Information seitens des russischen Konsulats gescheitert. Nun möchte ich aber dringend vermeiden, das ganze auch mal mit meinem Kind durchexerzieren zu müssen.

    Antworten
  34. Guten Tag,
    ich bin Russlanddeutsche und besitze zwei Staatsbürgerschaften (deutsch und russisch), dauerhaft in Deutschland wohnhaft und berufstätig. Mein Kind ist in Deutschland geboren und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich selbst bin alleinerziehend (Vater unbekannt). Jetzt zu meiner Frage: hat mein Kind auch Anspruch auf Besitz der russischen (zusätzlich zur deutschen) Staatsbürgerschaft bzw. kann ich für mein Kind die russische Staatsbürgerschaft beantragen? Welche Voraussetzungen müsste ich dafür mitbringen?
    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
    • Guten Tag. Ihr Kind besitzt bereits die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, die es durch Geburt bekommen hat.

      „Федеральный закон от 31 мая 2002 г. N 62-ФЗ „О гражданстве Российской Федерации“
      Статья 12. Приобретение гражданства Российской Федерации по рождению
      1. Ребенок приобретает гражданство Российской Федерации по рождению, если на день рождения ребенка:
      а) оба его родителя или единственный его родитель имеют гражданство Российской Федерации (независимо от места рождения ребенка);

      Antworten
  35. Sehr geehrte Frau Siegmund,

    ich wurde 1985 in Russland geboren und wir sind mit unseren Eltern 1993 nach Deutschland als Spätaussiedler (Väterlicherseits) ausgewandert. Beide Eltern haben heute die deutsche als auch die russische Staatsangehörigkeit, wir sind uns aber nicht sicher ob ich eine aktive russische Staatsangehörigkeit besitze, da ich nie einen russischen Pass oder Reisepass gehabt habe. Für die Feststellung der Staatsangehörigkeit im Generalkonsulat in Bonn wird jedoch ein abgelaufener Pass benötigt.

    Wie kann ich feststellen ob ich noch eine russische Staatsangehörigkeit besitze?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre

    Antworten
    • Guten Tag. Ich gehe davon aus, dass Sie die Saatsbürgerschaft der Russischen Födearation besitzen (weil Ihre Eltern diese haben). Für die Prozedur der Feststellung bei dem Konsulat müssen Sie die Pässe Ihrer Eltern vorlegen.

      Antworten
  36. Guten Tag,

    ich würde gerne eine Freundin unterstützen.
    Sie lebt seit 24 Jahren in Deutschland und ist seit Jahren mit einem Deutschen verheiratet, hat ein Kind im Grundschulalter.

    Sie hat einen abgelaufenen Pass der UdSSR in der sie auch geboren ist.
    Nun bekommt sie diesen weder von der Ukraine noch von Russland verlängert, was angeblich die Beantragung des deutschen Passes unmöglich macht.
    Ihr wurde vom Amt nicht viel Hoffnung auf einen deutschen Pass gemacht, weil sie so gesehen staatenlos sei.
    Wie kann sie hier vorgehen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

    Über eine Rückmeldung wären wir sehr dankbar.

    Antworten
    • Guten Tag. Ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten, da ich Rechtsberatung im Bereich russisches Recht mache. Welche Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllt sein sollen, fragen Sie bitte einen deutschen Rechtsanwalt.

      Antworten
  37. Guten Tag,

    folgende Situation: Meine Eltern sind ´94 aus Russland (UDSSR)nach Deutschland gekommen. Mein Vater besitzt eine Deutsch-Russische Staatsbürgerschaft, meine Mutter eine Deutsch-Kasachische. Heute habe ich erfahren dass meine dreifache Staatsbürgerschaft zum 18. Lebensjahr immernoch im System (in DE) als Deutsch-Russisch eingetragen ist. Geboren bin ich jedoch in Deutschland und bin auch noch nie in Russland gewesen.
    Meine Sorge besteht dadrin mich nun beim russischen Konsulat zu melden um die russische Staatsbürgerschaft abzulegen und damit einen ruhenden Stein ins rollen zu bringen. Zum Ablegen benötigt das Konsulat min. einen russischen Pass von mir, welchen ich nicht besitze. Ich vermute eine Karteileiche bzw. gar nicht im russischen System vorhanden zu sein.
    Desweiteren besteht auch die Sorge erst einen Pass beantragen zu müssen um den selben wieder abzulegen, mich im Konsulat verbal und schriftlich in russisch verständigen zu müssen ( was ich nicht beherrsche) und im Endeffekt große Geldmengen bezahlen muss damit mir bestätigt wird ( im besten Fall) keine russische Staatsbürgerschaft zu besitzen.
    Was wär das sinnigste Vorgehen Ihrer Meinung nach?

    MfG
    D.O.

    Antworten
    • Guten Tag. Sie können bei dem Konsulat der Russischen Föderation einen Antrag zur Feststellung der Saatsangehörigkeit der Russischen Föderation stellen. Bei einem negativen Antwort (dass Sie die Staatsbürgerschaft der Russischen Födeartion nicht haben) bekommen Sie eine Auskunft, die Sie deutschen Behörden vorlegen können.

      Antworten
  38. Hallo,
    es geht um die Frage:

    If you had USSR or Russian nationality at some time please select „yes“ and indicate when and why you lost it

    bei der Beantragung eines Visums für die russische Förderation.

    Muss ich dort ja ankreuzen, wenn ich in der DDR geboren bin (am 25.08.1989) ?

    Antworten
  39. Hallo,

    Meine Eltern sind Januar 1989 nach Deutschland ausgewandert und wir wurde hier eingebürgert.

    Geboren und aufgewachsen bin ich in Kasachstan. Bis zur Ausreise (ich war 8 Jahre alt) haben wir dort gelebt.

    Mein Vater ist in Sibirien geboren und meine Mutter in Kasachstan.

    Meinen russische Geburtsurkunde habe ich verleore. Habe mich in Deutschland, im Deutschen Geburtenregister eintragen lassen (das war 2019) und eine Deutsche Geburtsurkunde (mit dem Geburtsort in Kasachstan) erhalten.
    Überlege nach Russland zu gehen.

    Ich verstehe Russisch zu 80%, Spreche ein wenig hoperig aber verständlich. Lesen eher schwer.

    Ist es für mich in dem Fall ein vereinfachtes Verfahren möglich?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bin am überlegen es an Profis abzugeben.

    Antworten
    • Guten Tag. Da Sie in der Sowjetunion (Kasachstan) geboren wurden und planen nach Russland einzuwandern (wenn ich es richtig verstanden habe), haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit in einem vereinfachten Verfahren in Russland eingebürgert zu werden. Sie können z.B. jetzt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ohne Voraussetzungen bezüglich der Wohndauer in Russland und des gesetzmäßigen Einkommens beantragen. Für die Rechtsberatung können Sie sich an mich wenden.

      Antworten
  40. Hallo,

    meine Familie kommt aus Russland, meine Großeltern leben noch dort, meine Eltern hingegen leben beide in Deutschland und haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich bin in Deutschland geboren, habe lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft und trage den Mädchennamen meiner Mutter (weiblicher, russischer Nachname) und werde in einigen Monaten einen Jungen zur Welt bringen. Nach deutschem Namensrecht wird der Kleine meinen weiblichen Nachnamen tragen müssen. Gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen?

    Antworten
    • Guten Tag,
      da Ihr Problem im Bereich deutsches Recht liegt, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Fragen Sie bitte einen deutschen Rechtbeistand bzw. das Standesamt, ob in Ihrem Fall eine Änderung des Nachnamens, der für Ihren Sohn eine eindeutige Erkennung des Geschlechts nicht zulässt, möglich ist. Nach der russischen Gesetzgebung würde ein Kind in der ähnlichen Situation die maskuline Form des Nachnamens „automatisch“ bekommen. Hätten Sie die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, könnten Sie die Registrierung der Geburt ihres Sohnes in einem Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland nach russischem Recht beantragen. Diese Option ist nur für russische Bürger möglich. Sind Sie sicher, dass Sie die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht haben? Wenn Ihre Eltern die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nach dem 6. Februar 1992 bekommen haben und diese freiwillig nicht abgelegt haben (um zum Beispiel die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen), bleiben Ihre Eltern russische Bürger weiter, auch wenn sie keinen gültigen russischen Pass besitzen. In diesem Fall könnten Sie auch die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation haben, obwohl Sie in Deutschland geboren wurden und nie einen russischen Pass hatten.

      Antworten
  41. Hallo,
    Wir sind Spätaussiedler sind im Jahr 1994 nach Deutschland gekommen, meine Eltern haben allerdings von damals noch den Sowjetischen Pass. Wir sind aus Tadschikistan ich bin auch in Tadschikistan geboren. Als ich mein Ausweis erneut beantragte sagte man mir ich hätte zwei Bürgerschaften Deutsch und Russisch. Ich würde gerne die russische Staatsbürgerschaft bekommen, geht es in meinem Fall?

    Antworten
    • Guten Tag,
      in Ihrem Fall muss die Rechtslage präziser geprüft werden. Da zwischen der Russischen Föderation und Republik Tadschikistan einen Staatsvertrag über die doppelte Staatsbürgerschaft abgeschlossen ist, können tadschikische und russische Bürger grundsätzlich die Staatsbürgerschaft von dem anderen der beiden Staaten beantragen und erwerben ohne aus der Staatsbürgerschaft des anderen Vertragsstaats austreten zu müssen. Obwohl der Staatsvertrag erst am 26. April 1997 in Kraft getreten ist, können Bürger, die die Staatsbürgerschaft der beiden Länder bereits haben, die beiden Staatsbürgerschaften weiterbehalten.

      Antworten
  42. Guten Tag,
    Ich habe eine Frage zur Staatsangehörigkeit.

    Mein Ex-Mann hat die Deutsche und Russische Staatsangehörigkeit.
    Ich selbst nur die Deutsche.

    Wir haben zusammen 2 Kinder (18 & 16) die hier in Deutschland geboren sind und die Deutsche Staatsangehörigkeit haben.

    Meine frage:
    Haben unsere Kinder automatisch die Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsche & Russische) oder nur die Deutsche?

    Können Sie explizierte Gesetzestexte nennen bzw. wo Ich diese finden kann?

    Mit freundlichen grüßen

    Antworten
    • Guten Tag,
      Ihre Kinder haben „automatisch“ (von Geburt) nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Nach Antrag Ihres Ex-Mannes mit Ihrer Zustimmung dafür kann Ihr Kind (unter 18 Jahren) die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren nach Art. 14 Abs. 6 Liter „a“ des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Russischen Föderation (Föderales Gesetz v. 31.5.2002 Nr. 62-FZ) bekommen. Die Antwort auf Ihre Frage, dass Ihre Kinder „automatisch“ (von Geburt) nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, ergibt sich aus Art. 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

      Antworten
      • Guten Tag Elena,

        da ich eine ähnliche Situation habe – eine zusätzliche Frage dazu. Würden die Kinder die Deutsche Staatsangehörigkeit nach Paragraf 25 des STaG verlieren? Denn in dem Fall bekommen Sie die Russische Staatsangehörigkeit nicht „automatisch“ durch Geburt sondern per Antrag, oder?

        Vielen Dank und freundliche Grüße

        Antworten
        • Guten Tag. Da ich die Rechtsberatung nur im Bereich russisches Recht durchführe, kann ich Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Fragen bezüglich der deutschen Gesetzgebung nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich für die Klärung dieser Fragen an einen deutschen Rechtsanwalt bzw. an deutsche Behörden.

          Antworten
  43. Hallo! Ich bin Spätaussiedlerin und habe russische Staatsangehörigkeit. Ich bin mit meinen Eltern im Jahr 1998 nach Deutschland ausgewandert.
    Mein Kind ist in Deutschland geboren. Vater ist unbekannt (anonymer Samenspender). Meine Partnerin hat nur deutsche Staatsangehörigkeit. Meine Partnerin hat mein Kind adoptiert. Der Adoptionsantrag wurde nach 8 Wochen nach der Geburt verabreicht. In dem Schreiben vom Gericht steht nicht, ob das Kind ab der Geburt oder ab dem Datum der Gerichtsbehandlung oder ab dem Datum der Antragsstellung adoptiert ist. Wir sind laut dem deutschen Gesetz beide sorgeberechtigte Elternteile.

    Jetzt zu meiner Frage: Hat mein Kind die russische Staatsangehörigkeit durch Geburt oder nicht?

    Laut dem russischen Gesetzt, wie ich gelesen habe, müsste mein Kind die russische Staatsangehörigkeit durch Geburt haben. Wegen der Adoption bin ich mir nicht sicher, ob mein Kind die russische Staatsangehörigkeit dadurch verloren hat.

    Antworten
    • Guten Tag,
      da Sie alleinstehender Elternteil sind (der Vater des Kindes unbekannt), hat Ihr Kind die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt (vgl. Art. 12 Ziffer 1 Lit. „a“ des Staatsangehörigkeitsgesetzes) und es hat diese nicht verloren.

      Was die Adoption betrifft, ist die Adoption in Russland nicht gültig und wird nicht anerkannt. Nach dem russischen internationalen Privatrecht wird eine im Ausland durchgeführte Adoption eines Kindes mit der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation in Russland anerkannt, wenn eine vorgängige Zustimmung der russischen zuständigen Behörde für diese Adoption gegeben wurde (vgl. Art. 165 Ziffer 4 des Familiengesetzbuchs der Russischen Föderation). Ich gehe davon aus, dass eine solche Zustimmung für Ihre Partnerin nicht gegeben hätte werden können, da eine Person, die in einer Gleichgeschlechtsehe oder Beziehung lebt nicht als Adoptivelternteil anerkannt wird (vgl. Art. 127 Familiengesetzbuchs der Russischen Föderation). Das heißt, dass Sie nach der russischen Gesetzgebung als alleinstehender Elternteil gelten. Ihre Partnerin gilt in Russland nicht als ein Elternteil Ihres Kindes und hat nach dem Gesetz keine Rechte und Pflichten bezüglich Ihres Kindes.

      Sie können bei einem Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland den Antrag auf Bestätigung der Staatsangehörigkeit durch Geburt für Kinder, die im Ausland geboren sind, stellen („Оформление гражданства по рождению детям, родившимся за пределами Российской Федерации“). Danach können Sie für Ihr Kind einen russischen Reisepass beantragen. Alle ausländischen Urkunden, die Sie vorlegen, (außer Ausweise u.Ä.) müssen apostilliert werden. Sie benötigen auch eine von einem russischen Notar bzw. im Konsulat beglaubigte Übersetzung aller ausländischen Urkunden und Ausweise. Es könnte jedoch ein Problem sein, wenn Ihre Partnerin als ein Elternteil in die Geburtsurkunde Ihres Kindes eingetragen ist.

      Федеральный закон от 31 мая 2002 г. N 62-ФЗ
      „О гражданстве Российской Федерации“
      Статья 12. Приобретение гражданства Российской Федерации по рождению
      1. Ребенок приобретает гражданство Российской Федерации по рождению, если на день рождения ребенка:
      а) оба его родителя или единственный его родитель имеют гражданство Российской Федерации (независимо от места рождения ребенка);

      Семейный кодекс Российской Федерации от 29 декабря 1995 г. N 223-ФЗ
      Статья 127. Лица, имеющие право быть усыновителями
      1. Усыновителями могут быть совершеннолетние лица обоего пола, за исключением:
      ……
      13) лиц, состоящих в союзе, заключенном между лицами одного пола, признанном браком и зарегистрированном в соответствии с законодательством государства, в котором такой брак разрешен, а также лиц, являющихся гражданами указанного государства и не состоящих в браке.
      Статья 165. Усыновление (удочерение)
      …..
      4. Усыновление (удочерение) являющегося гражданином Российской Федерации и проживающего за пределами Российской Федерации ребенка, произведенное компетентным органом иностранного государства, гражданином которого является усыновитель, признается действительным в Российской Федерации при условии получения предварительного разрешения на усыновление (удочерение) от органа исполнительной власти субъекта Российской Федерации, на территории которого ребенок или его родители (один из них) проживали до выезда за пределы территории Российской Федерации.

      Antworten
  44. Würde ich den Russischen Pass bekommen bin in Russland geboren habe mein Alten Russischen Reisepass nie verlängert jetzt ist er seid 5 Jahren abgelaufen. Musste jetzt eine Staatsbürgerschaft Kontrolle beantragen nun habe ich Bedenken das es nichts wird oder würde es ohne Probleme möglich sein

    Hatte ja bis schon einmal den Reisepass der RF
    Und habe die die Staatsbürgerschaft angelegt

    Antworten
    • Guten Tag! Mit dem Ablauf des Reisepasses geht die Staatsangehörigkeit nicht verloren. In diesem Fall wird jedoch die Feststellung der russischen Staatsangehörigkeit durchgeführt. Dabei müssen Sie alle Unterlagen, die die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation bei Ihnen begründen, inklusive vorhandene Pässe, vorlegen. Sie müssen die Formulare (Antrag und Fragebogen) korrekt und ausführlich ausfüllen. Wenn Unterlagen fehlen oder Informationen nicht korrekt bzw. lückenhaft in dem Antrag und Fragebogen angegeben sind, kann die Staatsangehörigkeit oft nicht festgestellt werden. Dann ist die Passbeantragung nicht möglich.

      Antworten
  45. Vielen Dank für die Antwort.

    Das Problem liegt jedoch darin, dass ich schon den Deutschen Personalausweis erhalten habe, jedoch nur einen russischen Reisepass habe. Den russischen Pass müsste ich mit 18 anfordern- so wie ich es verstanden habe. Und da besteht die Frage, ob ich neben dem deutschen Personalausweis aufgrund Geburt und Elternteil aus Russland auch noch den russischen Pass, nicht nur ablaufenden Reisepass erhalten kann.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

    A.

    Antworten
  46. Hallo,

    Ich bin jetzt 17 Jahre alt und in Russland geboren worden. Mit 6 Jahren kamen ich und meine Mutter nach Deutschland. Sie selber hat die russische Staatsangehörigkeit und deutsche Aufenthaltserlaubnis. Ich bin also in Deutschland aufgewachsen, mit mehr als 6 Jahre Schulbildung ( wie es ja gesetzlich gefordert wird ). Hätte ich also den Anspruch auf doppelte Staatsangehörigkeit?

    Antworten
    • Guten Tag,
      wie ich Ihrer Frage entnehmen kann, haben Sie bereits die russische Staatsbürgerschaft (durch Geburt) und wollen nun die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Juristisch gesehen geht es in diesem Fall um zwei Staatsbürgerschaften. Nach russischem Recht ist es grundsätzlich nicht verboten Staatsbürgerschaften von anderen Staaten zu besitzen und zu erwerben. Der russische Staatsbürger, der eine weitere Staatsbürgerschaft hat, wird im Regelfall von der Russischen Föderation nur als Bürger der Russischen Föderation betrachtet. Der Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft beendet die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht. Welche Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllt sein sollen, fragen Sie bitte einen deutschen Rechtsbeistand. Ich mache Rechtsberatung im Bereich russisches Recht und Völkerecht.

      Федеральный закон от 31 мая 2002 г. N 62-ФЗ „О гражданстве Российской Федерации“
      Статья 6. Двойное гражданство
      1. Гражданин Российской Федерации, имеющий также иное гражданство, рассматривается Российской Федерацией только как гражданин Российской Федерации, за исключением случаев, предусмотренных международным договором Российской Федерации или федеральным законом.
      2. Приобретение гражданином Российской Федерации иного гражданства не влечет за собой прекращение гражданства Российской Федерации.

      Antworten
  47. Hallo,

    Ich bin in Ost-Deutschland als Kind einer deutschen Mutter und eines Russischen Vaters geboren. Meine Eltern mussten damals entscheiden welche Staatsbürgerschaft ich bekommen soll, und haben sich für die Deutsche entschieden. Mein Vater hat die Russische Staatsbürgerschaft und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Kann ich mittlerweile die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen, oder ist dies nicht möglich?

    Antworten
    • Guten Tag,
      Sie können die russische Staatsbürgerschaft in dem vereinfachten Verfahren beantragen, wenn Ihr Vater eine Registrierung als wohnhaft in Russland hat. Dabei müssen Sie selbst nicht in Russland wohnhaft sein und die Voraussetzung zur Mindestwohnfrist in Russland erfüllen. Trotz allem sind Sie nicht davon befreit, dass dabei ein Antrag zum Austritt aus der aktuellen (deutschen) Staatsangehörigkeit bei der zuständigen ausländischen Behörde gestellt wird. Sie können jedoch nach russischem Recht die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten, wenn Sie die Unmöglichkeit der Abgabe aus einem von Ihnen unabhängigen Grund nachweisen können.

      Antworten
  48. Guten Tag,
    ich hätte ein paar Fragen. Meine Mutter ist Russin und mein Vater Russlanddeutscher (mit deutscher Staatsbürgerschaft. Er ist verstorben. Meine Mutter lebt in Deutschland mit einem befristeten Visum, beantragt aber ein unbefristetes. Ich bin in Deutschland geboren und habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Nun möchte ich aber die russische beantragen. Ist das möglich? Wie müsste man dann vorgehen, ( Ich bin noch u-18) und ist es möglich die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten? Es wäre ja eine Beantragung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung.
    MfG

    Antworten
    • Guten Tag,
      Kinder, die nicht in Russland geboren wurden, deren beide Eltern die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation besitzen, haben jedoch die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt. Wenn ein Elternteil russischer Bürger ist und der andere Elternteil kein russischer Bürger ist, dann haben Kinder, die nicht in Russland geboren wurden, die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt nicht.
      In diesem Fall kann die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation nach Antrag einer der Eltern (des russischen Staatsangehörigen) in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden. Eine andere Staatsangehörigkeit, die das Kind eventuell hat, darf das Kind nach russischen Recht behalten. Dieses gilt nur für Kinder (Personen unter 18 Jahren). Erwachsene (Personen über 18 Jahren), die die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation erwerben möchten, müssen in der Regel aus ihrer anderen Staatsangehörigkeit austreten.
      Wenn Sie nach oben genannten Regelungen die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt nicht haben, kann Ihre Mutter diese beantragen. Wenn dabei meine Rechtsberatung und Hilfe zur Vorbereitung von Anträgen und Dokumenten in Ihren Angelegenheiten benötiget wird, können Sie und Ihre Mutter sich an mich wenden.
      Zur Klärung von Regelungen und Rechtsfolgen nach deutschem Recht, die für Ihre Situation relevant sind, können Sie sich an einen deutschen Anwalt wenden.

      Федеральный закон от 31 мая 2002 г. N 62-ФЗ „О гражданстве Российской Федерации“
      Статья 14. Прием в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке
      6. В гражданство Российской Федерации принимаются в упрощенном порядке без соблюдения условий, предусмотренных частью первой статьи 13 настоящего Федерального закона, ребенок и недееспособное лицо, являющиеся иностранными гражданами или лицами без гражданства:
      а) ребенок, один из родителей которого имеет гражданство Российской Федерации, – по заявлению этого родителя и при наличии согласия другого родителя на приобретение ребенком гражданства Российской Федерации. Такое согласие не требуется, если ребенок проживает на территории Российской Федерации;
      б) ребенок, единственный родитель которого имеет гражданство Российской Федерации, – по заявлению этого родителя;

      Antworten
  49. Guten Tag,
    Meine Mutter war Russin(verstorben und in Russland begraben), mein Vater ist Aussiedler aus Kasachstan. Beide sind 1990 nach Deutschland gekommen und mein Vater hat seinen russischen Pass nicht mehr verlängern lassen. Ich bin hier in Deutschland geboren und frage mich ob die Möglichkeit für mich besteht einen russischen Pass als Zweitpass zu beantragen. Bei der letzten Passbeantragung wurde mir gesagt das ich noch die russische Staatsangehörigkeit habe. Vielen Dank im Voraus!
    LG

    Antworten
  50. Guten Tag,
    danke für die Information. Meine Mutter und ich leben dauerhaft seit Dez 1990 in Deutschland, unsere deutsche Einbürgerung war in Nov 1992 und Okt 1993. Wir haben weder vor noch nach dem 06. Februar 1992 einen Antrag für Staatsbügerschaft in der Russischen Feredation beantragt. Also die Staatsbürgerschaft wurde nicht „in einem speziellen Verfahren in einem Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland beantragt“. Ist damit die alte Staatsangehörigkeit in der UdSSR beendet, ungültig bzw. nicht mehr gegeben? Danke im voraus für die Antwort! Viele Grüße, Alex

    Antworten
    • Guten Tag, mit der Unterzeichnung und Ratifizierung von der Russischen Föderation (und anderen unabhängigen Staaten) der Vereinbarung über Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten war die Staatsangehörigkeit der Sowjetunion als eine feste rechtliche Bindung zwischen einzelnen Personen und der Sowjetunion beendet. Diejenigen ehemaligen sowjetischen Bürger, die am 6. Februar 1992 auf dem Territorium der Russischen Föderation dauerhaft wohnten, waren „automatisch“ als Bürger der Russischen Föderation anerkannt. Diejenigen ehemaligen sowjetischen Bürger, die an diesem Tag auf dem Territorium der Russischen Föderation dauerhaft nicht wohnten, mussten nach den damaligen Regelungen die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation beantragen bzw. sich als Bürger registrieren lassen. Wenn Sie es nicht gemacht haben und jedoch die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation bei sich vermuten, können Sie die Überprüfung bestellen.

      Antworten
  51. Hallo, meine Ur-Oma kommt aus Perm/Russland und ist nach dem ersten Weltkrieg nach Deutschland gekommen. Gibt es für mich die Möglichkeit eine Russische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

    Antworten
    • Personen, deren Vorfahren aus dem Russischen Imperium stammen und Untertanen des Imperiums waren, können an dem staatlichen „Programm für die Unterstützung der freiwilligen Einwanderung in die Russische Föderation der Landsleute, die im Ausland wohnen“⃰, teilnehmen. Nachweise über die Verwandtschaft sowie weitere Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden. Programmteilnehmer können unter anderem Vorteile der Einbürgerung im vereinfachten Verfahren genießen. Aber wie es aus dem Namen des Programmes ersichtlich ist, handelt es um eine die Unterstützung der freiwilligen Einwanderung in die Russische Föderation, sodass die Einwanderung der Programmteilnehmer in die Russische Föderation (für ein dauerhaftes Wohnen) obligatorisch ist. Wenn Sie weitere Fragen bezüglich des Programms bzw. der Einbürgerung haben, können Sie sich an mich wenden. Ich werde Sie gerne beraten. Mit freundlichen Grüßen, Elena Siegmund.

      ⃰Государственная программа по оказанию содействия добровольному переселению в Российскую Федерацию соотечественников, проживающих за рубежом, утверждена Указом Президента РФ от 22 июня 2006 г. N 637 „О мерах по оказанию содействия добровольному переселению в Российскую Федерацию соотечественников, проживающих за рубежом“

      Antworten
  52. Hallo,
    ich bin 1989 in der Sowjetunion geboren und mit einem Jahr (1990) nach Deutschland gekommen. Ich glaube auch das meine Eltern die sowjetische Staatsangehörigkeit für die deutsche abgelegt haben.
    Zur Person: Meine Mutter ist Russin und mein Vater Deutscher (Aussiedler). Beide besitzen aber die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Besteht die Möglichkeit die Russische zu beantragen und gleichzeitig die deutsche zu behalten?
    Wo kann ich mich in DE wenden um weitere Informationen zu bekommen?
    In der Botschaft in Frankfurt?
    Ich danke für jede Antwort.
    Viele Grüße,
    Viktor

    Antworten
    • Guten Tag, wenn Ihre Eltern bereits im Jahr 1990 aus der Sowjetunion ausgewandet sind, haben sie möglicherweise die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation nie gehabt, es sei denn sie haben diese in 90er Jahren in einem speziellen Verfahren in einem Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland beantragt. Gem. Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 28. Nov. 1991 Nr. 1948-I „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“, dem ersten Staatsangehörigkeitsgesetz, das die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation als unabhängiger Staat nach dem Auseinanderfallen der Sowjetunion regelte, wurden als Bürger der Russischen Föderation alle ex-Burger der Sowjetunion anerkannt, die am 06. Februar 1992 (das Datum des Inkrafttretens des Gesetzes vom 28. Nov.1991 Nr. 1948-I) ihren ständigen Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Föderation hatten. Mit Ihren weiteren Fragen können Sie sich an mich wenden. Ich werde Sie gerne beraten. Mit freundlichen Grüßen, Elena Siegmund.

      Antworten
    • Hallo, meine Eltern sind beide Spätaussiedler. Vater in Russland und Mutter in Kasachstan geboren. Ich bin der DDR geboren. Ich habe in Russland Verwandtschaft und fliege ab und zu rüber. Ist es möglich die russische Staatsbürgerschaft zu beantragen und die deutsche trotzdem zu behalten? Meine Eltern habe ebenfalls beide die deutsche. Das würde bei der Einreise und beim Aufenthalt in Russland um einiges vereinfachen. MfG

      Antworten
      • Guten Tag, wenn Sie sicher sind, dass Ihre Eltern und Sie die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nicht haben, können Sie diese beantragen. Sie müssen dafür unter Anderem am Tag der Antragstellung auf dem Territorium der Russischen Föderation dauerhaft wohnen. Die Regelwohnfrist (ohne Vergünstigungen) beträgt 5 Jahre. Das Gesetz schreibt auch vor, dass dabei ein Antrag zum Austritt aus der aktuellen Staatsangehörigkeit bei der zuständigen ausländischen Behörde gestellt wird. Sie können jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten, wenn Sie die Unmöglichkeit der Abgabe aus einem von Ihnen unabhängigen Grund nachweisen können. Mit freundlichen Grüßen, Elena Siegmund.

        Antworten
  53. Hallo
    Ich bin im Jahre 1988 mit 7 Jahren nach Deutschland gekommen. Im Jahre 1992 haben meine Eltern die russische Staatsbürgerschaft abgelegt. Ist es möglich für mich eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen? Welche Auflagen müssen erfüllt werden?
    Mfg

    Antworten
    • Guten Tag, das Verfahren für den Erhalt der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation ist einzelfallbezogen. Sie als ehemalige russische Bürgerin können die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation wiedererlangen. Sie müssen dafür unter Anderem am Tag der Antragstellung auf dem Territorium der Russischen Föderation dauerhaft wohnen (mindesten drei Jahre). Das Gesetz schreibt vor, dass dabei ein Antrag zum Austritt aus der aktuellen Staatsangehörigkeit bei der zuständigen ausländischen Behörde gestellt wird. Sie können jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten, wenn Sie die Unmöglichkeit der Abgabe aus einem von Ihnen unabhängigen Grund nachweisen können. Mit freundlichen Grüßen, Elena Siegmund.

      Федеральный закон от 31 мая 2002 г. N 62-ФЗ „О гражданстве Российской Федерации“
      Статья 13. Прием в гражданство Российской Федерации в общем порядке
      1. Иностранные граждане и лица без гражданства, достигшие возраста восемнадцати лет и обладающие дееспособностью, вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в общем порядке при условии, если указанные граждане и лица:
      […]
      г) обратились в полномочный орган иностранного государства с заявлениями об отказе от имеющегося у них иного гражданства. Отказ от иного гражданства не требуется, если это предусмотрено международным договором Российской Федерации или настоящим Федеральным законом либо если отказ от иного гражданства невозможен в силу не зависящих от лица причин;

      Antworten
  54. Ich will in fünf jahren nach Russland auswandern und die russische Staatsangehörigkeit erwerben. Was brauche ich, geht das auch in der russischen Botschaft in Berlin vorher usw.
    MfG
    M. S.

    Antworten
    • Die Russische Staatsbürgerschaft kann infolge der Einbürgerung in einem regulären nach Art. 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder in einem vereinfachten Verfahren nach Art. 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben werden. Die notwendigen Voraussetzungen sind in den genannten Artikeln des Staatsangehörigkeitsgesetzes genannt. Einige der Antragsteller können auch den Antrag vor einer Konsulat außerhalb Russlands stellen. Ob Sie zu diesen gehören und welches Verfahren für Sie angewandt werden sollte, kann von mir geprüft werden.

      Antworten
      • Hallo Frau Siegmund,

        meine Mutter ist aus Kasachstan und mein Adoptivater ist aus Russland mit der doppelten Staatsbürgerschaft.

        Kann ich die irgendwie als Adoptivkind bekommen? Also die doppelte ? Und ich bin schon volljährig.

        MfG

        Antworten
        • Guten Tag. Man kann als Kind die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nur bis 18 erhalten. Für die volljährigen Kinder werden andere Gesetzgrundlagen angewandt. Ihre Situation muss im Detail geprüft werden.

          Antworten

Schreibe einen Kommentar