Erbschaft in Russland für ausländische Bürger

Was ist mit Erbschaften im Grenzbebieten zu beachten

Gem. Art. 1224 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation wird die Erbschaft nach dem Recht des Landes bestimmt, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Immobilien werden jedoch nach dem Recht des Landes vererbt, in dem sich das Immobilienobjekt befindet. Die Vererbung von Immobilien in Russland wird nach russischem Recht geregelt.

Es gibt keine Beschränkungen für die Vererbung in Russland für ausländische Bürger.

Ausländische Bürger können auch Immobilien in Russland erben.

Aber wenn ein Ausländer ein Grundstück in den Grenzgebieten geerbt hat, ist er nach der Annahme der Erbschaft und der Registrierung des Eigentums verpflichtet, innerhalb eines Jahres dieses Grundstück zu veräußern. Die Liste der Grenzgebiete sind nach dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation festgelegt.

Wird der Grundstück in den Grenzgebieten  innerhalb der genannten Frist nicht veräußert, unterliegt dieses Objekt auf gerichtliche Anordnung dem Zwangsverkauf mit der Übergabe des Erlöses dem ehemaligen Eigentümer oder der Übertragung in staatliches oder kommunales Eigentum mit der Erstattung des vom Gericht bestimmten Wertes des Eigentums an den ehemaligen Eigentümer.

Ein ähnliches Verfahren wurde für landwirtschaftliche Flächen unabhängig von ihrem Standort festgelegt.

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Erbschaft in Russland

Drei Gesetzgrundlagen sind für eine Erbschaft festgelegt: nach dem Gesetz, nach Testament und nach Erbvertrag (seit dem 1. Juni 2019). Diese sind im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation Teil III Abschnitt 5 geregelt.

Nach Testament und nach Erbvertrag wird geerbt, wenn der Erblasser ein Testament erlassen hat oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat.

Liegt kein Testament vor sowie in einigen anderen Fällen, wird eine Erbschaft nach Gesetz vererbt. Nach Gesetz können Verwandte oder Personen, denen der Erblasse den Unterhalt geleistet hat, erben.

Zu den Erben gehören natürliche Personen, die am Tag der Eröffnung des Erbes (also nach dem Tod des Erblassers) am Leben sind, sowie Kinder, die zu Lebzeiten des Erblassers gezeugt wurden und nach der Eröffnung des Erbes lebend geboren wurden. Das Alter, die Geschäftsfähigkeit und Staatsangehörigkeit von Erben sind irrelevant. Das heißt, dass als Erben volljährige und minderjährige Personen sowie geschäftsfähige und geschäftsunfähige Personen angesehen werden können. Sie können Bürger der Russischen Föderation sowie ausländische Bürger oder staatenlosen Personen sein. Das betrifft sowohl die Erbschaft nach Gesetz und nach Testament bzw. Erbvertrag.

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