Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen, neues Gesetz

In Russland wurde ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet. Es handelt sich um das Föderale Gesetz vom 28 April 2023 Nr. 138-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“. Am 28. April 2023 wurde das neue Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 138-FZ auf dem offiziellen Internetportal rechtlicher Information (pravo.gov.ru) unter der Nr. 0001202304280013 veröffentlicht und tritt am 26. Oktober 2023 in Kraft.
Aus diesem Grund werden einige Normativakten, die Fragen der Staatsangehörigkeit in der Russischen Föderation regeln, außer Kraft gesetzt. Darunter fallen das aktuelle Staatsangehörigkeitsgesetz – das Föderale Gesetz vom 31. Mai 2002 Nr. 62-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ sowie die noch geltenden Rechtsnormen des Gesetzes der RF vom 28. November 1991 Nr. 1948-I. Ab 26. Oktober 2023 werden diese Gesetze sowie die anderen im Gesetz Nr. 138-FZ genannten Normativakten nicht mehr gültig.
Im Vergleich zu dem aktuellen Gesetz Nr. 62-FZ betreffen eine Reihe von grundlegenden Änderungen und einige Novellen die rechtliche Regelung des Bereiches der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation.
Zum Beispiel können jetzt Kinder, die im Ausland (das heißt nicht in Russland) geboren sind, deren ein Elternteil die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation hat und der andere Elternteil ausländischer Bürger ist, die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation ohne das Einverständnis des Elternteils mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft bekommen.
Nach dem aktuellen Gesetz Nr. 62-FZ kann der Elternteil mit der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation einen Antrag für den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren mit dem Einverständnis des Elternteils mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft für sein Kind stellen. Das Einverständnis ist nicht notwendig, wenn das Kind auf dem Territorium der Russischen Föderation wohnt.
Nach dem neuen Gesetz Nr. 138-FZ kann ein Kind, das ein ausländischer Burger oder eine staatenlose Person ist, die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation erwerben, wenn ein Elternteil von ihm russischer Bürger ist oder die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation erwirbt (Punkt 1 Absatz 4 Artikel 16 des Gesetzes Nr. 138-FZ). Das Einverständnis des Elternteils mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft wird im Gesetz Nr. 138-FZ nicht erwähnt.
Zusammenfassend kann ein russischer Bürger einen Antrag für den Erwerb der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation für seine Kinder, die im Ausland geboren sind, ohne das Einverständnis des andern Elternteils mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft stellen.
Es gibt auch andere wichtige Änderungen und Novellen im Gesetzes Nr. 138-FZ.

Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit wurde vereinfacht

Neue Regelungen des Erwerbs der russischen Staatsbürgerschaft zur Vereinfachung der Einbürgerung traten am 24. Juli 2020 in Kraft.

Die wichtigste Änderung, die von vielen Interessierenden erwartet wurde, betrifft die Abschaffung der Voraussetzung des Austrittes aus der aktuellen Staatsangehörigkeit. Der Bewerber muss aus seiner aktuellen Staatsbürgerschaft nicht mehr austreten. Vor der Gesetzesänderung war der Austritt aus der aktuellen Staatsbürgerschaft für die meisten Bewerber obligatorisch. Nach den neuen Regelungen muss man nach dem Erhalt der russischen Staatsbürgerschaft seine weitere Staatsbürgerschaft oder eine Niederlassung im Ausland ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde in Russland nur noch anmelden.

Weitere Änderungen zur Vereinfachung der Einbürgerung betreffen vor allem Personen, die bereits dauerhaft in Russland wohnen. Einige Personen können jetzt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ohne Voraussetzungen bezüglich der Wohndauer in Russland und des gesetzmäßigen Einkommens beantragen. Insbesondere betrifft dieses Bürger der Republik Weißrussland, Kasachstan, Moldau und der Ukraine.

Ebenso gilt dies auch für in Russland wohnende Träger der russischen Sprache sowie Personen, die in Russland selbst wohnen, und einen in Russland sesshaften Elternteil mit der russischen Staatsbürgerschaft haben.

Wichtig: alle diese Erleichterungen durch Abschaffung der Voraussetzungen bezüglich der Wohndauer und des gesetzmäßigen Einkommens betreffen Personen, die bereits dauerhaft in Russland wohnen (das heißt die Personen, welche bereits eine Niederlassungserlaubnis in Russland besitzen). Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie diese neuen Regelungen nicht in Anspruch nehmen.

Personen, die eine russische Gattin (einen russischen Gatten) haben und gemeinsame Kinder haben, können auch schon mit einer Aufenthaltserlaubnis die russische Staatsbürgerschaft beantragen.

Personen, die in Russland eine Ausbildungseinrichtung bzw. wissenschaftliche Einrichtung abgeschlossen haben, können jetzt bereits nach einem Jahr der Erwerbstätigkeit in Russland die Staatsbürgerschaft beantragen.

Es gibt weitere neue Regelungen, die als Änderungen zur Erleichterung des Erwerbs der russischen Staatsbürgerschaft bezeichnet werden können.

Weitere Informationen – siehe in dem Föderalen Gesetzt v. 24.4.2020 Nr. 134-FZ „Über Änderung des Föderalen Gesetztes „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“ bezüglich der Erleichterung des Erwerbs der russischen Staatsbürgerschaft für ausländische Bürger und Staatenlosen“

Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation beantragen wird zukünftig einfacher

Am 29. März 2019 treten neue Regelungen zur Vereinfachung der Einbürgerung für Teilnehmer des Staatlichen Programms für die Unterstützung der freiwilligen Einwanderung in die Russische Föderation der Landsleute, die im Ausland wohnen, in Kraft. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen die Einwanderung nach Russland stimulieren und zusätzliche Schutzmechanismen der Rechte der Teilnehmer des Programms eröffnen.

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Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation

Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sind im Föderalen Gesetz v. 31.5.2002 Nr. 62-FZ “Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation” (im Weiteren – “Staatsangehörigkeitsgesetz”) geregelt. Gemäß des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann man die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt, infolge der Einbürgerung oder der Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sowie durch andere Gründe, die im Gesetz bzw. in einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation genannt sind, erwerben.

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Muttersprachler der russischen Sprache können die russische Staatsbürgerschaft vereinfacht erhalten

Gemäß Bundesgesetz vom 20. April 2014 N 71-BG “Über die Änderungen des föderalen Gesetzes “Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation” und ausgewählte Rechtsakte der Russischen Föderation” können ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Russland, die ihre Staatsangehörigkeit abgeben werden und als Muttersprachler der russischen Sprache von einer Sonderkommission anerkannt wurden, die russische Staatsangehörigkeit in einem vereinfachten Verfahren erhalten.

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