Immobilienrecht in Russland – Beratung und Vertretung

Wenn Sie eine Unterstützung in rechtlichen Fragen bezüglich Immobilien und Immobilienrecht in Russland wünschen, können Sie sich sehr gerne an mich wenden. Ich biete Ihnen Rechtsberatung, Begleiten von Geschäften mit Immobilien, Rechtsunterstützung bei der Verhandlungen sowie Vertretung vor Behörden und staatlichen Organen oder Prozessvertretung in Russland an.

Als Immobilen (unbewegliche Sachen) werden in Russland alle Sachen behandelt, die mit dem Grund und Boden fest verbundenen sind, sodass man sie ohne einen unangemessenen Schaden für deren Verwendungszweck nicht bewegen kann (Art. 130 Zivilgesetzbuches Russland).

Dazu gehören insbesondere Grundstücke, Boden, Häuser, Gebäude sowie unvollendete Bauwerke, Wohnungen und Gewerberäume sowie Räume für Aufbewahrung von Fahrzeugen. Auch Flugzeuge u Schiffe sind Immobilienobjekte. Im Gesetz können weitere Gegenstände als Immobilien bestimmt werden. Sachen, die nicht als unbewegliche Sachen gelten, werden als bewegliche Sachen behandelt.

Im Vergleich zu beweglichen Sachen fallen in Russland Eigentum und andere dingliche Rechte an Immobilien, deren Beschränkungen sowie ihre Entstehung, Übertragung und Löschung unter die Pflicht der staatlichen Registrierung. Eigentum, Hypothek, Nutzungsrechte und weitere Rechte an Immobilen sind soweit in das Einheitliche staatliche Immobilienregister (EGRN) einzutragen. Das Register wird von dem Föderalen Amt für die Registrierung, das Kataster und die Kartographie (ROSREESTR) geführt.

Ob ein Objekt eine unbewegliche Sache ist, kann eine offene Frage sein. Es führt manchmal zu einem Streit bzw. zu Problemen bei dem Abschluss des Rechtsgeschäftes bzw. bei der Registrierung.

Mehr dazu: https://rechtsberatung-russland.de/immobilien-kaufen-in-russland-rechtliche-grundlagen/