Nachrichten der staatlichen Eintragung ins Immobilienregister

Am 1. Januar 2017 tritt ein neues Gesetz über die staatliche Registrierung von Immobilien* in Kraft, das viele wesentliche Änderungen in das bestehende System der Registrierung und Katastererfassung von Immobilien in der Russischen Föderation mit sich bringt. Dies soll das Abschließen von Immobiliengeschäften vereinfachen.

Das Gesetz führt die Erstellung eines einheitlichen staatlichen Immobilienregisters und eines einheitlichen Systems der Katastererfassung ein. Das bestehende System trennt im Gegensatz dazu die Durchführung des Immobilienkatasters und die Registrierung der Rechte an Immobilien als unterschiedliche Verfahren.

Nach den neuen Regeln kann man nur einen Antrag vor der für die Registrierung zuständigen Behörde (ROSREESTR) stellen, damit in einer Frist von 10 Tagen sowohl die Katastererfassung als auch die Registrierung der Rechte an Immobilien durchgeführt werden.

Wenn der Antragsteller nur eine der beiden genannten Dienstleistungen beantragt, muss die Registrierung der Rechte an Immobilien nicht länger als in 7 Tagen durchgeführt werden. Die Katastererfassung allein dauert nicht mehr als 5 Tage.

Nach dem Gesetz darf man jetzt die für die Registrierung und Katastererfassung notwendigen Unterlagen bei jeder Amtsstelle von ROSREESTR einreichen, unabhängig davon, wo sich das Immobilienobjekt befindet. Diese Option ergänzt die bereits existierende Möglichkeit Unterlagen elektronisch einzureichen.

Nach der Registrierung können jetzt Unterlagen auf Wunsch des Antragstellers gegen eine Gebühr an jeden beliebigen Ort und zu einer bestimmten Zeit geliefert werden.

Beantragt man einen Registerauszug über ein Immobilienobjekt, wird der Auszug innerhalb von drei Tagen anstelle von, wie bisher, fünf Tagen fertig.

Laut des Gesetzes werden Eigentumsbescheinigungen nicht mehr ausgestellt. Die Katastererfassung sowie die Registrierung der Entstehung und des Übergangs von Rechten an Immobilien werden durch einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Immobilienregister bestätigt. Die Registrierung eines Vertrages oder eines anderen Rechtsgeschäftes werden durch einen speziellen Registrierungsvermerk auf dem Dokument bestätigt.

* Föderales Gesetz vom 13.07.2015 Nr. 218-ФЗ „Über die staatliche Registrierung von Immobilien“ (im folgenden als „das Gesetz“ bezeichnet).

Die Nachricht wurde mit Informationen aus der Datenbank Сonsultant+ http://www.consultant.ru/ und von der Internetseite von ROSREESTR erstellt. https://rosreestr.ru/site/spec/info/gosudarstvennaya-registratsiya-nedvizhimosti-s-1-yanvarya-2017-goda/

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