Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation beantragen wird zukünftig einfacher

Am 29. März 2019 treten neue Regelungen zur Vereinfachung der Einbürgerung für Teilnehmer des Staatlichen Programms für die Unterstützung der freiwilligen Einwanderung in die Russische Föderation der Landsleute, die im Ausland wohnen, in Kraft. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen die Einwanderung nach Russland stimulieren und zusätzliche Schutzmechanismen der Rechte der Teilnehmer des Programms eröffnen.

Insbesondere können jetzt Teilnehmer des Programms den Einbürgerungsantrag stellen, ohne eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis bekommen zu haben. Nach früheren Regelungen dürften diejenige, die (noch) keine Registrierung auf dem Wohnsitz in Russland haben, die Staatsangehötigkeit nicht beantragen. Da manche privaten Eigentümer der Wohnimmobilien in Russland diese Registrierung nicht genehmigen wollten, waren Menschen oft gezwungen, ohne eine Registrierung in Russland zu wohnen.

Dadurch entstand ein illegaler Markt für Scheinregistrierungen, der von den russischen Strafbehörden jedoch erfolgreich verfolgt wurde. Jedoch wurden Antrage über den Erwerb der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation von den Bewerbern, die eine Scheinregistrierung vorgelegt haben, abgewiesen. Man hofft, dass die neuen Regelungen das Problem effektiv lösen können.

Eine andere wichtige Neuigkeit ist die Befugnis des Präsidenten der Russischen Föderation aus humanitären Gründen Personengruppen zu bestimmen, die ein Recht haben, die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren zu erwerben. Diese Regelung betrifft vor allem Landsleute, die in einem Land mit instabiler gesellschaftlichen, politischen oder ökonomischen Situation wohnen.

Föderales Gesetz v. 27.12.2018 Nr. 544-FZ „Über Änderungen in das Staatsangehörigkeitsgesetz der Russischen Föderation“ tritt am 29. März 2019 in Kraft. Offizielle Veröffentlichung www.pravo.gov.ru
Siehe auch:
Föderales Gesetz v. 24.5.1999 Nr. 59-FZ „Über die Staatspolitik bezüglich Landsleute, die im Ausland wohnen“
Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation v. 22.6.2006 Nr. 637 „Über Maßnahmen zu Unterstützung der freiwilligen Einwanderung in die Russische Föderation der Landsleute, die im Ausland wohnen“
Gesetzesbegründung zum Entwurf des föderalen Gesetzes N 527255-7 „Über Änderungen in das Staatsangehörigkeitsgesetz der Russischen Föderation“

6 Gedanken zu „Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation beantragen wird zukünftig einfacher“

  1. Sehr geehrte Frau Siegmund,

    ich komme aus dem IRAK und bin im alter von 3 Jahren nach Deutschland gekommen, ich bin jedoch in Russland geboren und wollte fragen ob man diesbezüglich die russische Staatsbürgerschaft beantragen kann.
    Ich besitze einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland.

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    • Guten Tag
      Bürger der Republik Irak, die auf dem russischen Territorium geboren wurden und im Besitzt der Staatsbürgerschaft der Sowjet Union in der Vergangenheit waren (sowie Ihre Kinder/Adoptivkinder, Ehegatten und Eltern), können in einem vereinfachten verfahren die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation nach Art. 14 Ziffer 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Russischen Föderation beantragen.

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  2. Sehr geehrte Frau Siegmund,

    ich bin ebenfalls Spätaussiedlerin und habe meine russische Staatsangehörigkeit als Kind verloren, nachdem mein Vater seine russische Staatsangehörigkeit ablehnte. Meine Mutter hat ihre allerdings behalten und hat sowohl die russische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wäre es für mich möglich die Russische Staatsangehörgkeit nach einem vereinfachten Verfahren wiederzuerlangen, da meine Mutter immer noch russische Bürgerin ist?

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    • Guten Tag, Sie können die russische Staatsangehörigkeit nach einem vereinfachten Verfahren wiedererlangen, wenn Sie und Ihre Mutter dauerhaft in Russland wohnen. Für Ihre Mutter heißt es, dass sie in Russland am Wohnsitz angemeldet ist. Sie benötigen dann eine Niederlassungserlaubnis in Russland. Weitere Möglichkeiten für Sie als ehemalige russische Bürgerin sind eventuell auch denkbar.

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  3. Sehr geehrte Frau Siegmund,
    ich bin 1993 mit meinen Eltern als Spätaussiedler nach Deutschland eingereist (aus Kasachstan). Meine Eltern mussten, laut eigener Aussage, sich damals für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese haben sich für die Deutsche entschieden.
    Meine Frau besitzt sowohl die Deutsche, als auch die Russische Staatsangehörigkeit. Wir haben vor 2 Monaten Nachwuchs bekommen. Ist es möglich, dass unser Kind ebenfalls beide Staatsangehörigkeiten kriegt? Ist es möglich, dass ich nachträglich ebenfalls die russische Staatsangehörigkeit, zusätzlich zur deutschen, bekomme?

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    • Guten Tag,
      Nach Antrag Ihrer Frau mit Ihrer Zustimmung dafür kann Ihr Kind die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation in einem vereinfachten Verfahren nach Art. 14 Abs. 6 Liter „a“ des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Russischen Föderation (Föderales Gesetz v. 31.5.2002 Nr. 62-FZ) bekommen. Grundsätzlich können Sie die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind unter anderem das dauerhafte Wohnen in Russland und Austreten aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft. Für Ihr Kind müssen diese (sowie auch andere) Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

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