Beschränkungen
Grundsätzlich kann ein Deutscher als Ausländer Immobilen in Russland erwerben, kaufen und verkaufen. Von diesem Grundsatz existieren jedoch folgende Ausnahmen.
- Grundstücke in bestimmten Grenzgebieten
- Grundstücke in den Grenzen von Meereshäfen
- Landwirtschaftsgrundtücke
Diese Immobilien dürfen nicht im Eigentum von ausländischen Burgern stehen. Das Gleiche gilt auch für ausländische Firmen und staatenlose natürliche Personen.