Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sind im Föderalen Gesetz v. 31.5.2002 Nr. 62-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ (im Weiteren – „Staatsangehörigkeitsgesetz“) geregelt. Gemäß des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann man die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt, infolge der Einbürgerung oder der Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sowie durch andere Gründe, die im Gesetz bzw. in einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation genannt sind, erwerben.