Erbschaft in Russland

Drei Gesetzgrundlagen sind für eine Erbschaft festgelegt: nach dem Gesetz, nach Testament und nach Erbvertrag (seit dem 1. Juni 2019). Diese sind im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation Teil III Abschnitt 5 geregelt.

Nach Testament und nach Erbvertrag wird geerbt, wenn der Erblasser ein Testament erlassen hat oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat.

Liegt kein Testament vor sowie in einigen anderen Fällen, wird eine Erbschaft nach Gesetz vererbt. Nach Gesetz können Verwandte oder Personen, denen der Erblasse den Unterhalt geleistet hat, erben.

Zu den Erben gehören natürliche Personen, die am Tag der Eröffnung des Erbes (also nach dem Tod des Erblassers) am Leben sind, sowie Kinder, die zu Lebzeiten des Erblassers gezeugt wurden und nach der Eröffnung des Erbes lebend geboren wurden. Das Alter, die Geschäftsfähigkeit und Staatsangehörigkeit von Erben sind irrelevant. Das heißt, dass als Erben volljährige und minderjährige Personen sowie geschäftsfähige und geschäftsunfähige Personen angesehen werden können. Sie können Bürger der Russischen Föderation sowie ausländische Bürger oder staatenlosen Personen sein. Das betrifft sowohl die Erbschaft nach Gesetz und nach Testament bzw. Erbvertrag.

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