Immobilien in Russland kaufen – rechtliche Grundlagen

Als Immobilien gelten nach russischem Recht Grundstücke und alles, was mit dem Grund und Boden fest verbunden ist, inklusive Häuser, Gebäude, unvollendete Bauwerke. Zu Immobilien gehören auch Wohnungen und Gewerberäume sowie Räume für Aufbewahrung von Fahrzeugen (wie zum Beispiel Tiefgaragenplatz) und einige andere Sachen.

Kaufvertrag und rechtskonforme Dokumentenvorbereitung

Für den Kauf von Immobilien wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn es zum Beispiel um einen Kauf von Wohnimmobilen (Wohnhaus, Wohnung) geht, muss der Kaufvertrag als ein einheitlich umfassendes Dokument vorbereitet und von den Parteien (Käufer und Verkäufer) unterschrieben sein. Gesetzliche Voraussetzungen zum Inhalt des Kaufvertrages müssen dabei erfüllt werden.

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Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation

Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sind im Föderalen Gesetz v. 31.5.2002 Nr. 62-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ (im Weiteren – „Staatsangehörigkeitsgesetz“) geregelt. Gemäß des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann man die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt, infolge der Einbürgerung oder der Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sowie durch andere Gründe, die im Gesetz bzw. in einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation genannt sind, erwerben.

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Neue Regelungen zur Insolvenz einer natürlichen Person

In 2015 sind wesentliche Änderungen grundlegender Regelungen des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation (ZGB FR) geplant.

Am 1. Juli 2015 treten neue Regelungen zur Insolvenz von natürlichen Personen, die keine Unternehmer sind, in Kraft. Das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2014 N 476-FZ sieht die Änderung des Art. 25 ZGB RF vor, die ab 1. Juli 2015 gilt. Der aktuelle Wortlaut des Art. 25 ZGB RF bezieht sich nur auf die Insolvenz (den Konkurs) einer natürlichen Person, die gewerblich tätig ist (Einzelunternehmer).

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Verbesserung von Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber Rechtsanwälten geplant

Das Justizministerium der Russischen Föderation erarbeitet einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt.

Zur Zeit erarbeitet das Justizministerium der Russischen Föderation den Entwurf des föderalen Gesetzes „Zur Änderung sämtlicher Rechtsakte der Russischen Föderation in Bezug zur Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt für die Bereitstellung von Informationen, die für die Leistung der Rechtshilfe erforderlich sind“.

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