Als Immobilien gelten nach russischem Recht Grundstücke und alles, was mit dem Grund und Boden fest verbunden ist, inklusive Häuser, Gebäude, unvollendete Bauwerke. Zu Immobilien gehören auch Wohnungen und Gewerberäume sowie Räume für Aufbewahrung von Fahrzeugen (wie zum Beispiel Tiefgaragenplatz) und einige andere Sachen.
Kaufvertrag und rechtskonforme Dokumentenvorbereitung
Für den Kauf von Immobilien wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn es zum Beispiel um einen Kauf von Wohnimmobilen (Wohnhaus, Wohnung) geht, muss der Kaufvertrag als ein einheitlich umfassendes Dokument vorbereitet und von den Parteien (Käufer und Verkäufer) unterschrieben sein. Gesetzliche Voraussetzungen zum Inhalt des Kaufvertrages müssen dabei erfüllt werden.