Muttersprachler der russischen Sprache können die russische Staatsbürgerschaft vereinfacht erhalten

Gemäß Bundesgesetz vom 20. April 2014 N 71-BG „Über die Änderungen des föderalen Gesetzes „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“ und ausgewählte Rechtsakte der Russischen Föderation“ können ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Russland, die ihre Staatsangehörigkeit abgeben werden und als Muttersprachler der russischen Sprache von einer Sonderkommission anerkannt wurden, die russische Staatsangehörigkeit in einem vereinfachten Verfahren erhalten.

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