Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sind im Föderalen Gesetz v. 31.5.2002 Nr. 62-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ (im Weiteren – „Staatsangehörigkeitsgesetz“) geregelt. Gemäß des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann man die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt, infolge der Einbürgerung oder der Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sowie durch andere Gründe, die im Gesetz bzw. in einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation genannt sind, erwerben.
Russische Föderation
Verbesserung von Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber Rechtsanwälten geplant
Das Justizministerium der Russischen Föderation erarbeitet einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt.
Zur Zeit erarbeitet das Justizministerium der Russischen Föderation den Entwurf des föderalen Gesetzes „Zur Änderung sämtlicher Rechtsakte der Russischen Föderation in Bezug zur Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt für die Bereitstellung von Informationen, die für die Leistung der Rechtshilfe erforderlich sind“.