Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit wurde vereinfacht

Neue Regelungen des Erwerbs der russischen Staatsbürgerschaft zur Vereinfachung der Einbürgerung traten am 24. Juli 2020 in Kraft.

Die wichtigste Änderung, die von vielen Interessierenden erwartet wurde, betrifft die Abschaffung der Voraussetzung des Austrittes aus der aktuellen Staatsangehörigkeit. Der Bewerber muss aus seiner aktuellen Staatsbürgerschaft nicht mehr austreten. Vor der Gesetzesänderung war der Austritt aus der aktuellen Staatsbürgerschaft für die meisten Bewerber obligatorisch. Nach den neuen Regelungen muss man nach dem Erhalt der russischen Staatsbürgerschaft seine weitere Staatsbürgerschaft oder eine Niederlassung im Ausland ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde in Russland nur noch anmelden.

Weitere Änderungen zur Vereinfachung der Einbürgerung betreffen vor allem Personen, die bereits dauerhaft in Russland wohnen. Einige Personen können jetzt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ohne Voraussetzungen bezüglich der Wohndauer in Russland und des gesetzmäßigen Einkommens beantragen. Insbesondere betrifft dieses Bürger der Republik Weißrussland, Kasachstan, Moldau und der Ukraine.

Ebenso gilt dies auch für in Russland wohnende Träger der russischen Sprache sowie Personen, die in Russland selbst wohnen, und einen in Russland sesshaften Elternteil mit der russischen Staatsbürgerschaft haben.

Wichtig: alle diese Erleichterungen durch Abschaffung der Voraussetzungen bezüglich der Wohndauer und des gesetzmäßigen Einkommens betreffen Personen, die bereits dauerhaft in Russland wohnen (das heißt die Personen, welche bereits eine Niederlassungserlaubnis in Russland besitzen). Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie diese neuen Regelungen nicht in Anspruch nehmen.

Personen, die eine russische Gattin (einen russischen Gatten) haben und gemeinsame Kinder haben, können auch schon mit einer Aufenthaltserlaubnis die russische Staatsbürgerschaft beantragen.

Personen, die in Russland eine Ausbildungseinrichtung bzw. wissenschaftliche Einrichtung abgeschlossen haben, können jetzt bereits nach einem Jahr der Erwerbstätigkeit in Russland die Staatsbürgerschaft beantragen.

Es gibt weitere neue Regelungen, die als Änderungen zur Erleichterung des Erwerbs der russischen Staatsbürgerschaft bezeichnet werden können.

Weitere Informationen – siehe in dem Föderalen Gesetzt v. 24.4.2020 Nr. 134-FZ „Über Änderung des Föderalen Gesetztes „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“ bezüglich der Erleichterung des Erwerbs der russischen Staatsbürgerschaft für ausländische Bürger und Staatenlosen“

Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation

Fragen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sind im Föderalen Gesetz v. 31.5.2002 Nr. 62-FZ “Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation” (im Weiteren – “Staatsangehörigkeitsgesetz”) geregelt. Gemäß des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann man die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation durch Geburt, infolge der Einbürgerung oder der Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation sowie durch andere Gründe, die im Gesetz bzw. in einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation genannt sind, erwerben.

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