Am 06. August 2014 wurde die Tätigkeit des Wirtschaftsgerichtshofs der Russischen Föderation eingestellt.
Bis zu diesem Zeitpunkt existierten in der Russischen Föderation zwei so genannte „oberste“ Gerichtshöfe – der Wirtschaftsgerichtshof, der die oberste Instanz der Wirtschaftsgerichte war, und der Oberste Gerichtshof, der die oberste Instanz der ordentlichen Gerichte war.