Vertretung vor Gerichten in der Russischen Föderation

Als Advokat der Rechtsanwaltskammer Moskauer Oblast‘ der Russischen Föderation (Rechtsanwalt in Russland) kann ich Ihre Interessen bei Rechtsangelegenheiten und Streitigkeiten vor Gerichten in der Russischen Föderation optimal vertreten.

Im speziellen geht es hierbei um die russlandweite Prozessvertretung vor staatlichen Gerichten, darunter sind alle Instanzen ordentlicher Gerichte sowie Wirtschaftsgerichte (arbitraznii sud) zu verstehen, als auch vor Schiedsgerichten.

Vertretung vor staatlichen Wirtschaftsgerichten

Ich übernehme dabei die Vertretung vor staatlichen Wirtschaftsgerichten (arbitraznii sud) in Angelegenheiten bzw. Streitigkeiten zwischen Unternehmen, Kaufleuten, Behörden sowie Aktionären bzw. Gesellschaftern im Bezug auf:

  • Vertragsabschlüsse sowie Durchführung von Verträgen
  • Ausstehende Geldforderungen bzw. unerbrachte Leistungen aus Verträgen
  • Feststellung der Eigentumsverhältnisse
  • Vindikation
  • Schadensersatzansprüchen
  • Nichtigkeit (Anfechtung) der Bescheide von Behörden bzw. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide
  • Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten (Körperschaftsrecht)
  • Anerkennung und Vollstreckung der Schiedsgerichtsurteile sowie der Urteile von ausländischen Gerichten bzw. Schiedsgerichten
  • und weitere

Vertretung vor staatlichen ordentlichen Gerichten

Des Weiteren biete ich unter anderem die Vertretung vor staatlichen ordentlichen Gerichten bei Beteiligung von natürlichen sowie juristischen Personen in folgenden Fällen:

  • Ansprüche aus Handelsgeschäften (Geschäftsverträgen) sowie Verbraucherverträgen
  • Feststellung der Eigentumsverhältnisse
  • Vindikation
  • Schadensersatzansprüchen
  • Familienangelegenheiten
  • Wohnungs- sowie Mietrechtsangelegenheiten
  • Nachlassverfahren und Teilungsangelegenheiten
  • Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen
  • Verwaltungsdelikte
  • und weitere

Beschreibung des Dienstleistungsumfangs

Im Rahmen der Vertretung können Sie folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • Erstberatung
  • begleitende Beratung und Informationsbeschaffung
  • Rechtsbegleitung im Vorgerichtsstadium bzw. bei Verhandlungen
  • Vorbereitung und Einreichung von Klageschrift bzw. Erwiderungen sowie weiteren prozessualen Dokumenten
  • Prozessvertretung bei Gerichtsverhandlungen (Verfahren) aller Instanzen (erste Instanz, Berufungsinstanzen und Revision)
  • Vorbereitung des Vergleichsantrags und Teilnahme an den Vergleichsverhandlungen
  • Vertretung bei Vollstreckungsverfahren
  • Vertretung bei Zwangsvollstreckung
  • Beantragung der Aussetzung des Urteils
  • etc.

Sie werden von mir ausführlich und regelmäßig über den Verlauf, die Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse, über die Prozesssituation und Weiteres mündlich und schriftlich informiert.

Kosten, Gebühren und Honorarvereinbarung

Kosten für die Prozessvertretung setzen sich aus meinem Pauschalhonorar (pro Instanz) und den mit Ihnen im Voraus abgestimmten notwendigen Ausgaben wie z.B. Gebühren, Notar- und Übersetzungskosten, Reisekosten usw. zusammen.

Ein Kostenvoranschlag kann auf Wunsch erstellt werden.