Am 1. November 2019 tritt ein Gesetz bezüglich Änderungen der Regelungen zur Erlangung der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis in Russland für ausländische Bürger und Staatenlose in Kraft.
Die Änderungen betreffen vor allem Fristverkürzung und weitere Erleichterungen des Verfahrens sowie Regulierung einiger Streitfragen aus der Praxis.
Erstens wird die Frist des Verfahrens zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach den neuen Regelungen etwas reduziert.