Am 06. August 2014 wurde die Tätigkeit des Wirtschaftsgerichtshofs der Russischen Föderation eingestellt.
Bis zu diesem Zeitpunkt existierten in der Russischen Föderation zwei so genannte „oberste“ Gerichtshöfe – der Wirtschaftsgerichtshof, der die oberste Instanz der Wirtschaftsgerichte war, und der Oberste Gerichtshof, der die oberste Instanz der ordentlichen Gerichte war.
Jetzt ist der neu organisierte Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die einzige oberste Justizbehörde, die für die beiden Teilgerichtssysteme Russlands zuständig ist. Dies führt zu einer Reihe von Änderungen an den Wirtschaftsgerichten und den ordentlichen Gerichten.
Insbesondere wurde die Zuständigkeit der Wirtschaftsgerichte verringert. Zum Beispiel sind Wirtschaftsgerichte nicht mehr für Fälle bezüglich Anfechtung der Rechtsakte zuständig. Seit dem 6. August werden diese Fälle von den ordentlichen Gerichten behandelt.
Zusätzlich ist auch ein Zwei-Schritt-Verfahren für die Berufung der Urteile eingeführt. Die zweite Beschwerde muss nun innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum des Urteils der ersten Instanz und der Berufung nur im Fall eingereicht werden, wenn wesentliche Gesetzesverstöße vorliegen. Die Gerichtskammer für Wirtschaftsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshofs wird die zweite Berufungsbeschwerde behandeln.
Beschlüsse des Wirtschaftsgerichtshofs der Russischen Föderation bleiben in Kraft. Jedoch ist der neue oberste Gerichtshof berechtigt, die Stellungnahmen, die in diesen Beschlüssen behandelt wurden, zu überprüfen und als ungültig zu erklären falls andere Entscheidungen zu diesen Themen getroffen werden.