Verbesserung von Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber Rechtsanwälten geplant

Das Justizministerium der Russischen Föderation erarbeitet einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt.

Zur Zeit erarbeitet das Justizministerium der Russischen Föderation den Entwurf des föderalen Gesetzes “Zur Änderung sämtlicher Rechtsakte der Russischen Föderation in Bezug zur Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt für die Bereitstellung von Informationen, die für die Leistung der Rechtshilfe erforderlich sind”. Das Recht auf Anfrage des Rechtsanwalts ist für die Beweisführung und Gewährleistung der qualifizierten Rechtshilfe für Mandanten von Bedeutung. Allerdings hat die aktuelle Gesetzgebung in diesem Gebiet noch Lücken.

Zum Beispiel sind Art und Inhalt der Anfragen von einem Rechtsanwalt sowie die Haftung der Behörden und anderer Empfänger für die Nicht-Erbringung einer Antwort oder bei falschen Angaben sowie für Fristversäumnisse zur Zeit noch nicht gesetzlich geregelt.

Darüber hinaus ist von der aktuellen Gesetzgebung noch nicht definiert, wann eine Behörde bzw. juristische Person oder Organisation, die eine Anfrage eines Rechtsanwalts bekommen hat, berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern. Dieses kann das Anrecht der natürlichen und juristischen Personen auf den Zugang zur qualifizierten Rechtsberatung erschweren oder sogar deutlich begrenzen.

Das Ministerium beabsichtigt durch den oben genannten Gesetzentwurf diese Probleme zu lösen.

Außerdem ist eine Haftung für den Rechtsanwalt bei Verletzung der Schweigepflicht durch die Offenlegung von Informationen, die der Rechtsanwalt durch die Anfrage erhalten hat, vorgesehen.

Die russische Originalversion dieser Mitteilung finden Sie auf der Website des Justizministeriums der Russischen Föderation:
Link zur Originalversion

Der Text des Entwurfs des föderalen Gesetzes “Zur Änderung sämtlicher Rechtsakte der Russischen Föderation in Bezug zur Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt für die Bereitstellung von Informationen, die für die Leistung der Rechtshilfe erforderlich sind” finden Sie auf folgender Website: http://regulation.gov.ru/

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