Neue Regelungen zur Insolvenz einer natürlichen Person

In 2015 sind wesentliche Änderungen grundlegender Regelungen des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation (ZGB FR) geplant.

Am 1. Juli 2015 treten neue Regelungen zur Insolvenz von natürlichen Personen, die keine Unternehmer sind, in Kraft. Das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2014 N 476-FZ sieht die Änderung des Art. 25 ZGB RF vor, die ab 1. Juli 2015 gilt. Der aktuelle Wortlaut des Art. 25 ZGB RF bezieht sich nur auf die Insolvenz (den Konkurs) einer natürlichen Person, die gewerblich tätig ist (Einzelunternehmer).

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Der Wirtschaftsgerichtshof der Russischen Föderation beendete seine Tätigkeit

Am 06. August 2014 wurde die Tätigkeit des Wirtschaftsgerichtshofs der Russischen Föderation eingestellt.

Bis zu diesem Zeitpunkt existierten in der Russischen Föderation zwei so genannte „oberste“ Gerichtshöfe – der Wirtschaftsgerichtshof, der die oberste Instanz der Wirtschaftsgerichte war, und der Oberste Gerichtshof, der die oberste Instanz der ordentlichen Gerichte war.

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