Muttersprachler der russischen Sprache können die russische Staatsbürgerschaft vereinfacht erhalten

Gemäß Bundesgesetz vom 20. April 2014 N 71-BG „Über die Änderungen des föderalen Gesetzes „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“ und ausgewählte Rechtsakte der Russischen Föderation“ können ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Russland, die ihre Staatsangehörigkeit abgeben werden und als Muttersprachler der russischen Sprache von einer Sonderkommission anerkannt wurden, die russische Staatsangehörigkeit in einem vereinfachten Verfahren erhalten.

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Verbesserung von Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber Rechtsanwälten geplant

Das Justizministerium der Russischen Föderation erarbeitet einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt.

Zur Zeit erarbeitet das Justizministerium der Russischen Föderation den Entwurf des föderalen Gesetzes „Zur Änderung sämtlicher Rechtsakte der Russischen Föderation in Bezug zur Gewährleistung der Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt für die Bereitstellung von Informationen, die für die Leistung der Rechtshilfe erforderlich sind“.

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Der Wirtschaftsgerichtshof der Russischen Föderation beendete seine Tätigkeit

Am 06. August 2014 wurde die Tätigkeit des Wirtschaftsgerichtshofs der Russischen Föderation eingestellt.

Bis zu diesem Zeitpunkt existierten in der Russischen Föderation zwei so genannte „oberste“ Gerichtshöfe – der Wirtschaftsgerichtshof, der die oberste Instanz der Wirtschaftsgerichte war, und der Oberste Gerichtshof, der die oberste Instanz der ordentlichen Gerichte war.

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